Antwort
Es gibt eine Rohmilchgüteverordnung, in welcher du mehr darüber lesen kannst. So ist eine "Gesamtkeimzahl von über 100 000 Kolonie bildenden Einheiten je Milliliter" oder "eine somatische Zellzahl von über 400 000 somatischen Zellen je Milliliter" (das würde Blut und Eiter einbeziehen) zulässig.