Was lenzing42 sagt ist absolut richtig, wird der Urlaub in der zeit nicht genommen, wird er ausbezahlt. Allerdings ist es immer besser, den Urlaub zu nehmen, da bei der Auszahlung alles besteuert wird und man dann eigentlich Nachteile hat. Natürlich kann man den Urlaub nur nehmen, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

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Ich würde sagen du machst am besten schnell eine Therapie! Damit ist nicht zu spaßen!

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Wenn du ein Kleingewerbe angemeldet hast darfst 17.500€ im Jahr steuerfrei verdienen, ein 400€ Job ändert daran nichts, allerdings musst du dich privat versichern.

Wenn du einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen möchtest, wirst du darüber mit versichert und sparst dir das. Du gibst das bei deinem Lohnsteuerjahresausgleich an und musst zusätzlich die Anlage G für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit mit einreichen. Allerdings verringert sich dann der Anteil, den du steuerfrei in deiner Selbstständigkeit verdienen darfst um das, was du dazu Verdienst durch deine Anstellung.

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Wenn der Arbeitsvertrag immer vom selben Arbeitgeber ist, ist das illegal. Man darf einen Arbeitsvertrag höchstens drei mal verlängern! Und wenn nicht mindestens 6 Monate dazwischen liegen, gilt es als ein Beschäftigungsverhältnis.

Das würde ich als erstes mal klären. Dann hast du auch Anspruch auf Geld vom Arbeitgeber in den ersten 6 Wochen, danach zahlt die Krankenkasse ca. 67%

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Seit ihr ein gemeinnütziger Verein? Denn dann braucht ihr das ja gar nicht, dürft nur keine MWSt ausweisen...

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Wenn du deine betriebliche Ausbildung (mit Berufsschule) erfolgreich abgeschlossen hast, hast du automatisch Die entsprechende Fachhochschulreife

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