Klasse L mit BF17?
Hallo!
Dass man mit BF17 schon Klasse L ohne Begleitperson fahren darf, wurde ja nun schon öfter geklärt. Aber wie sieht das aus, wenn kein landwirtschaftlicher Zweck erfüllt wird? Weil Klasse L ist ja an einen landwirtschaftlichen Zweck gebunden und Klasse B (noch) an eine Begleitperson. Gemeint ist der öffentliche Straßenverkehr mit einem Traktor mit SCHWARZER Nummer der normal als KFZ zugelassen ist (keine landwirtschaftliche Zulassung!).
Danke!