Mietklausel ungültig durch Schreibfehler?
Hallo, ich möchte gerne aus meinem Mietvertrag mit Mindestlaufzeit raus und habe bereits Ende März ordentlich gekündigt. Der Vermieter pocht jedoch auf 1 Jahr Mindestmietdauer.
Nun war es zum einen so dass der Vermieter beim unterzeichnen des Vertrages die Passage mit der Mindestlaufzeit einfach 'übersprungen' hat, und zum anderen das Datum fehlerhaft ist. Richtig müsste es natürlich 30.11.2017 heißen.
Kann ich da nun was machen, zum einen wegen arglistiger Täuschung, zum anderen weil die Kündigung jetzt ja schon nach dem 30.11.2016 erfolgte?
