Moin! Ich habe tagtäglich auch mit Fahrschülern in dieser Altersklasse zu tun. Es ist überhaupt nicht schlimm, wenn man erst später den Führerschein macht. Und es gibt Schüler(innen), die noch wesentlich älter sind.

Sollte es also nur daran liegen, dass sie sich nicht traut, weil sie denkt, dass sie zu alt ist, dann mach ihr Mut - „zu alt“ kennen wir nicht ;)

...zur Antwort

Du musst mit dem Fahrerlaubnis-Antrag für das "begleitende Fahren mit 17" und den dazugehörigen Dokumenten (Personalausweis, Passbild, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweise der Erziehungsberechtigten, Einverständnis der Erziehungsberechtigen, namentliche Benennung und Einverständniserklärung der Begleitpersonen) zum Straßenverkehrsamt oder zu deiner örtlichen Behörde (Bürgerservice). Dort wird der Antrag bearbeitet und an die prüfabnehmende Stelle (z.B. TÜV) weitergeleitet. I.d.R. erhältst du den Fahrerlaubnis-Antrag und weitere Dokumente entweder bei deiner Fahrschule oder direkt über die Website von deinem örtlichen Straßenverkehrsamt.

Bis zu deiner praktischen Prüfung wird die bF17-Bescheinigung inkl. der Namen der Begleitpersonen erstellt und dir nach erfolgreichem Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung ausgestellt. Beachte natürlich, dass deine Begleitpersonen mind. 30 Jahre alt sind, nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben und die Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren ununterbrochen besitzen müssen.

Alles Gute!

...zur Antwort