Spreche möglichst frei (ohne abzulesen) und sei selbstbewusst! Am besten suchst du dir einen Punkt am Ende der Räumlichkeit, den du ansiehst und "mit ihm sprichst".

Achte ein wenig auf eine freundliche Ausstrahlung und schon kann (fast) nichts mehr schief gehen - Viel Glück ;-)

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Apple bietet eine Herstellergarantie von einem Jahr!

Besuche den nächsten Apple-Store in deiner Nähe, falls dieser eine GeniusBar hat - Dort tauschen Sie dir dein Gerät im Regelfall gegen ein neues aus oder sie schicken es ein. Wenn noch Garantie vorhanden!

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Ja, soweit ich weiß schon!

Solltest du von der Polizei aufgehalten werden, musst Du den Führerschein in einer bestimmten Zeit zur nächsten Polizeiinspektion vorlegen - so ist es zumindest beim Autoführerschein!

LG

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Wende dich zu deinem nächsten Apple Store, oder rufe bei einem autorisiertem Applehändler an.

Mir persönlich ist dieses Problem neu und ich ich habe davon noch nichts gehört. Solltest Du einen Apple Store in deiner Nähe haben vereinbare einen Termin an der GeniusBar.

Es würde mir sehr weiterhelfen, wenn Du mir weitere Angaben über dein Device machen kannst. (Jailbreak [JA/NEIN]), Modell, Alter, etc.

Mit freundlichen Grüßen Fabian W.

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Ich würde von Samstag auf Sonntag reinfeiern.

Allerdings kannst Du jetzt noch nicht wissen, wie das Wetter am Ende Mai wird, da es im Sommer die meisten Regentage gibt.

lg

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Ich würde Ihnen raten, sich bei der Kirche zu informieren.

Meist haben diese extra Räume (z.B. im Pfarrheim) für derartige Veranstaltungen.

Kath.Stadtpfarramt St. Clemens Arnulfstr. 166 80634 München +49 089 1301219-0

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Selbstverständlich ist das möglich!

Wenn du einen Beitrag verfasst, kannst du neben dem "Posten"-Button die Privatsphäre-Einstellungen bearbeiten.

Du hast die Auswahl zwischen: "Freunde"; "Freunde von Freunden"; "Freunde ohne Bekannte"; "Nur ich" & "Benutzerdefiniert" .

Wähle "Benutzerdefiniert" und dort kannst du alles einstellen.

Ich hoffe, dass ich helfen konnte. Für weitere Fragen bitte einfach melden.

Mit freundlichen Grüßen Faabiian

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Als Sanitäter kenne ich mich mit solch Fällen gut aus:

Generell ist es ein sehr deutliches Symptom wenn die gebrochene Stelle (stark) anschwellt.

Dass mit dem Krümmen und Durchdrücken, weißt auf eine Fraktur.

Auf jeden Fall ins Krankenhaus und ggf. röntgen lassen.

Mit freundlichen Grüßen und gute Besserung Fabian Wetzl

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Da seit über 1 Jahr das Spiel 'Sims 3' in den Regalen steht, ist es gut möglich, dass die Fachmärkte nun nur noch Sims 3 und dessen Erweiterungspakete in den Läden erhält sind.

Ein Onlinekauf dürfte allerdings auch keine Probleme bereiten. Oft sind sie dort sogar billiger.

Liebe Grüße Faabiian

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Heruntergelassene Rolläden, geschlossene Fenster und das Mitspracherecht des Vermieters

Hallo!

Grundsätzlich freue ich mich auch über einfache und klare Antworten auf meine Fragen. Daher habe ich diese mit einem Pfeil hervorgehoben und fett markiert. Für jene, die näher an den Sachverhalt rangehen, ist der restliche Text ;)

An manchen Fenstern unseres gemieteten Hauses lasse ich die Rolläden entweder ganz oder 3/4 unten, weil ich es einfach praktischer finde. Von zehn Fenster sind die Rolläden von drei dauerhaft auf 3/4 (z.B. das im Schlafzimmer meiner 8 Monate alten Tochter, da diese dort zwischen 2 und 3 Mal täglich zum Schlafen reingelegt wird) und eines nach Bedarf (im Bad, wenn ich dusche und bei schlechtem Wetter, wenn ich auf dem Klo sitze) vollständig geschlossen. Im Büro sind die Rolläden unten, wenn ich dort sitze und nicht begafft werden will oder viel Papierkram und Unordnung herrscht (halb oder 3/4 geschlossen). Und manchmal - im Stress oder in der Hektik - vergesse ich auch Mal den ein oder anderen Rolladen.

Dies missfällt meinem Vermieter sehr. So sehr, dass er damit gedroht hat, das Haus eigenmächtig zu betreten, um die Rolläden selbst hoch zu ziehn. Als praktisch denkender Mensch würde ich es aber gern so belassen. Außerdem hatte ich in keiner Mietwohnung zuvor je deswegen Schwierigkeiten.

--> Darf nun mein Vermieter darüber bestimmen, ob, wann, wo und wie oft ich meine Rolläden öffne?

Außerdem behauptet er, ich würde niemals lüften. Bei schönem Wetter empfiehlt er mir morgens die Fenster so aufzumachen, dass es schön durchzieht und sie abends erst wieder schließe.

In der Küche kippe oder öffne ich das Fenster immer, wenn ich koche (also täglich) und lasse die Türe in den Gang geöffnet (Küche, Esszimmer und Wohnzimmer sind eine Partei) bis ich gegessen habe und schließe dann alles wieder. Bei Mief öffne ich sie auch abends noch kurz (10 - 30 Min je nach Wetter) und lasse durchziehen. Das genügt meiner Meinung nach. Im Schlafzimmer, Bad und im Gang ist das jeweilige Fenster durchgehend geöffnet und wird nur nach Bedarf und bei starker Kälte geschlossen.

Schimmel gab und gibt es keinen im Obergeschoss. Dass durchgegend geöffnete Fenster dem Schimmel zuträglich sind, ist uns mittlerweile klar. Mit einer Wetterstation wollen wir unsere Lüftungsgewohnheiten sowieso mehr der gegebenen Luftfeuchtigkeit anpassen. Doch nun will ich nur noch wissen:

--> Darf mein Vermieter darüber bestimmen, wann, wo und für wie lange ich meine Fenster öffne?

Danke im Voraus ;)

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Hallo,

ich bin mir fast sicher, dass nur durchgelüftet werden muss, wenn Schimmelbildung statt findet.

> [...] Der Mieter kann die Wohnung nutzen oder ungenutzt leerstehen lassen, solange er seinen Sorgfaltspflichten nach kommt. (z.B. Schimmelbildung durch regelmäßiges Lüften verringern. [...]

Wegen den Rolläden würde ich mir keine Sorgen machen -> Für was sind sie denn da, wenn man sie nicht, oder nur teils, benutzen darf.

Mfg

Fabian W.

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Hallo,

ich kann dir den Kabellauf für den Kopfhörer Anschluss im Innenleben des Gerätes leider nicht schildern.

Ich würde dir raten, den nächsten "iPhone-Doktor" auf zu suchen.

Hier mal ein paar Anlaufstellen:

München: phoneklinik.com/

Darmstadt: doc-phone.de/

Versand-Reparatur: modpod.de/

Stuttgart: stuttgart-phone.de/

Berlin: phonedoctor.de

Heilbronn: handydoktor-hn.de

Ich hoffe ich konnte, auch wenn ich nicht den Kabellauf nennen konnte, weiterhelfen.

LG Faabiian

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Hallo,

den Großteil des Erlöses pro Download, bekommt soweit ich weiß nicht Apple, sondern der Programmierer der App - bzw. die Softwarefirma.

Dein Geld kannst du nicht zurückfordern, da du mit dem Kauf der Application einen Kaufvertrag abgeschlossen hast.

Das mit den Lite-Versionen ist nur ein Service der Programmierer/Softwarehersteller, da sie durch diese 'abgespeckten' Apps für die Vollversion werben möchten.

Ein Synonym für die Lite-Versionen wäre "Demo".

P.S.: Sonst würde jeder daher kommen und sagen, dass ihm das Spiel nicht gefallen hat. (Obwohl er es vllt. schon durchgespielt hat.)

Die Hersteller müssen auch zu ihrem Geld kommen ;-)

Liebe Grüße

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Hallo,

da ich Polizeianwärter bin, kenne ich mich einigermaßen mit der Rechtslage aus.

Da du 14 bist schätze ich, dass dieser Fall unter das Jugendschutzgesetz fällt.

D.h. du bekommst wahrscheinlich keine Anzeige, weil du ja soweit ich weiß, keine Straftat begangen hast.

Du bist zwar unter 18 und darfst nicht rauchen, allerdings ist es ja zu deinem Schutze.

Der Barbesitzer hingegen kann mit einer Anzeige rechnen, da er bewusst gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hat. (Abgabeverbot nach § 10 JuSchG)

Du kannst hingegen damit rechnen, dass die Polizei Kontakt mit deinen Eltern aufnimmt.

Liebe Grüße

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Hallo,

da ich Polizeianwärter bin, kenne ich mich relativ gut mit Antworten zu solchen Fragen aus.

NEIN !

Es ist 1. kein Privatgrund und zweitens ist der VÜP höchstwahrscheinlich nicht eingezäunt.

Sollte es doch Privatgrund und er eingezäunt sein, so spricht im ** Normalfall** nichts dagegen.

Liebe Grüße

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Mit dem iPod kannst du in das Homeinternet gehen (WiFi), kannst allerdings kein Mobiles Internet nutzen.

Mit dem iPhone kannst du wie der Name schon sagt, auch noch telephonieren, SMS schreiben und alles was ein anderes Handy auch kann.

Das iPhone hat GPS. Der iPod nicht.

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