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FRIEDI87

11.03.2014
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FRIEDI87
11.03.2014, 15:11
Bussgeldbescheid wie lange zeit zu antworten ab erhalt oder ab ausstellungsdatum?

Bin 0,60s zu spät über eine rot werdende ampel gefahren und geblitzt worden ... Hab nen schrieb über die anhörung zum bussgeldverfahren bekommen und soll innerhalb einer woche antworten ob ich es war oder nicht. Klar war ich es, das ist auch nicht mein problem. Mein problem ist das datum und die frist von einer woche. Ich habe den brief heute 11.3 im Kasten gehabt. Ausgestellungsdatum des briefes ist 5.3 das hiesse dann ja, morgen müsste meine rückantwort schon bei denen in der post sein! Oder zählt das datum wann der brief frankiert wurde, welches der 7.3 ist und mir somit noch ausreichend zeit liesse zu antworten? Für eine rasche antwort wäre ich unendlich dankbar!

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Antwort
von FRIEDI87
11.03.2014, 15:28

Nee klar nicht! Aber wenn ich es gleich abschicke, dann hab ich keine garantie das es morgen da ist und die sind da sehr,sehr genau! Und das macht mir bauchschmerzen, denn dann kommt aufs bußgeld noch ne mahngebühr!

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