Ich würde mich an deiner Stelle an das zuständige Jugendamt wenden, aber da er erst am 01.07. anfängt bei der neuen Arbeitsstelle müsste er am Ende 30.06. noch das Gehalt von der alten Arbeitsstelle bekommen haben; demzufolge müßte er erst Ende Juli eine Neuberechnung machen für den Kindesunterhalt. Also rein vom logischem und gesetzlichen würde ich nicht sagen das er das einfach so machen darf. Bei meinem Sohn hält das Jugendamt die Hand darüber, weil er lange Zeit gar nix zahlte und er selbst gegenüber dem Jugendamt erst richtig Rede und Antwort stand als die ihm mit dem Gericht drohten. Ist nicht bei jedem so, aber ich würd mich, um auf Nummer sicher zu gehen an's Jugendamt wenden. Und Gehälter werden meines Wissens nicht im voraus gezahlt.

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