Ja, das musst Du. Sollte es kein Notfalleinsatz gewesen sein, sondern nur ein Wassereinsatz oder eine technische Hilfeleistung, was vermieden hätte werden können, dann musste bezahlen. Bei Notfalleinsätzen (Drehleitereinsatz/Türöffnung (ausgenommen bei Schlüssel verloren oder Tür zu und kein Notfall)) musst Du nicht bezahlen.

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Tja der "Jahrhundertregen" Wir wissens, wir waren 2010 betroffen. Bei Unwettern ist der Einsatz der FW kostenlos. Bei Wassereinsätze, an denen man selber "Schuld" oder nicht durch ein Unwetter gekommen ist, gilt es durch die Satzung der FFW Viernheim zu zahlen. Siehe: www.ffw-viernheim.de

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Erstmal heißt es Lampertheim (aber mir sage natürlich Lambertheim oder Lamberte)

Dann geh doch mal an die Haltestelle (Industriestraße). Da stehen diese auch oder die Stadtwerke Viernheim anrufen

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Es gibt da eine klare Unterteilung:

  • Dreieck: GEFAHRZEICHEN
  • Rund/Eckig (meistens Fahrtrichtung/Geschwindigkeitsbeschränkung/Parken): VORSCHRIFTZEICHEN -Rund/Eckig (Einrichtungen (Tankstelle, Hotel, ...)/Ortstafeln): RICHTZEICHEN
  • Rechteckig (Überleitung auf Gegenfahrbahn): VERKEHRSLENKUNGSTAFELN
  • Weiße Rechteckige (mit Zusatzinfos unter Schild): ZUSATZZEICHEN
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Grundsätzlich darf kein normaler Bürger die Straßen oder Wege sperren. Jedoch gibt es Ausnahmen: Beispielsweise passiert ein Unfall und es besteht für die Personen sowie für die anderen Verkehrsteilnehmer Gefahr, dann kann man schon vor eintreffen der Einsatz- und Rettungsfahrzeuge die Straße absichern bzw. absperren. Aber bevor man dies macht, gilt es auf seine Eigensicherung zu achten (Warnweste, auf den Verkehr achten (Geschwindigkeit)).

Wenn man allerdings die Straße für Arbeiten sperren wolle, dann muss man dies erstmal beim Ordnungsamt anmelden, die dann ggf. auch die Stelle vor Ort anschauen und dann entscheiden, ob das wirksam ist, ggf. nur eine Teilsperrung ausreicht. Sobald Du dann die Genehmigung hast, darfst Du in dem angegebenen Zeitraum die Straße zu machen, aber dann muss es auch richtig sein und eine entsprechende Beschilderung, vielleicht sogar Umleitung, eingerichtet werden.

In manchen Städten übernimmt das der Bauhof/Stadt oder aber eine Firma.

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Ja, grundsätzlich schon.

Jedoch bei verursachen eines Verkehrsunfalls, ist man auch mit einem Anteil mit Schuld. Denn man konnte in dem Moment nicht 100 % den Verkehr wahrnehmen.

Und die StVO gilt ebenso für Radfahrer, meistens wird dann das halbe Bußgeld genommen. Beispiel:

10,00€ für Autofahrer und dann 5,00€ für Fußgänger/Radfahrer

Aber ich würde lieber darauf verzichten, dass ich Musik beim Rad fahren höre, was ich empfehle ist ein kleines Fahrradradio für den Lenker. Wenn es leise ist dann ist es in Ordnung, nach meiner Meinung nach.

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Also ich finde, dass es gerechtfertigt ist, denn es handelt sich ja um einen Fehlalarm. Das ist genauso bei einem öffentlichen Gebäude und einer öffentlichen Einrichtung. Wenn da die Brandmeldeanlage (BMA) auslöst und es sich um einen Fehlalarm handelt, egal ob durch das Gerät oder durch Selbstverschulden, dann sind die Kosten für den Einsatz auch vom Betreiber der BMA zu bezahlen. Das ist ja dann daheim nichts anderes. Lieber mal dann was bezahlen, als das man keine Alarmanlage besitzt und im Falle, dass jemand einbricht, dann nicht mehr so viel geschützt ist, als wenn man eine hat.

Und außerdem ist es doch wohl selbstverständlich, dass wenn ein Funkstreifenwagen (FuStw) der Polizei vorbeifährt, dann auch anhält, denn sie fährt ja "Streife".

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+++AKTUELL+++

Es ist nach der Installation der Treiber immer noch wie vorher!

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Hallo, wir in Viernheim haben Erfahrung mit vollgelaufenen Kellern, denn seit 2007 ist bei uns alles überflutet und 2007 waren es über 350 vollgelaufene Keller, letztes Jahr waren es "nur" 75. Wir hatten auch Wasser im Keller. Dadurch die FFW Viernheim überlastet war wurden auch noch drei andere Feuerwehren und das THW alarmiert. Nach zwei Stunden Wartezeit, kam dann das THW bei uns auch an. Und wir mussten auch nichts bezahlen, jedoch haben wir aber 20,00€ gegeben.

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Doch ist erreichtbar, nur kann man net hier hin kopieren, Hat sich eben sowieso erledigt.

---ERLEDIGT---

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Also wenn Unwetter angekündigt sind, dann sind diese meistens mehr örtlich und nicht regional. Denn ein Unwetter zieht oft nur sehr langsam weiter. Schaue dir doch die Regenradare im Internet an und verfolge die Warnlage auf www.dwd.de

Mit freundlichen Grüßen FFWBergstraße

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Erst einmal du brauchst überhaupt gar keine Angst haben. Wenn es wirklich so wäre, dass die Leitstelle unter der Nummer 1 12 angerufen wurde, dann wird bestimmt nicht die Polizei vor deiner Türe stehen.

Falls du es nicht mit Absicht gemacht hast (von da ich natürlich ausgehe), dann kann man sich das ganze ja anhören, denn es wird alles bei der Leitstelle mit geschnitten und ein paar Wochen aufbewahrt.

Jedoch kannst Du dich auch mal kostenlos zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale erkundigen.

Mit freundlichen Grüßen FFWBergstraße

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Das ist der Status vom Fahrzeug, in dem es sich gerade befindet:

0= Notruf, 1= einsatzbereit über Funk (auch Einbuchen), 2= einsatzbereit auf Wache, 3= Einsatz übernommen / Anfahrt zum Einsatzort („ab“), 4= Ankunft am Einsatzort („an“), 5= Sprechwunsch, 6= nicht einsatzbereit, 7= Patient aufgenommen, 8= am Transportziel, 9= Notarzt aufgenommen (Kreisübergreifend verschieden/Handquittung / Anmeldung im Fremdkreis / in einigen Leitstellenbereichen auch "Dringender Sprechwunsch", (Ruf mit Priorität)

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