Die Gefahrnummer (Kemlerzahl) gibt die Gefahr an, welche von diesem Stoff ausgeht. Die Kemlerzahl ist mindestens 2stellig : http://www.gefahrgutshop.de/html/kemlerzahl.html

Zur exakten Bestimmung ist die UN-Nummer und ggf. die Verpackungsgruppe des Gefahrgutes erforderlich. Im ADR ist zu dieser Nummer dann auch die entsprechende Kemlerzahl zu finden....

Die UN-Nummer zum Stoff steht im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 14.

Hier Infos zum Sicherheitsdatenblatt : http://www.gefahrgutshop.de/PDF/Mustersicherheitsdatenblatt.pdf

Tabelle 3.2 ADR ->  In Spalte 1 steht die UN-Nummer und in Spalte 20 steht die Kemmlerzahl : http://www.gefahrgutshop.de/PDF/ADR-2017-Regelwerk/Gefahrgutshop-ADR%202017%20Kapitel%203-2%20Tabelle%20A%20Stoffliste%20nach%20UN-Nummern.pdf

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Asbest IST ein Gefahrgut. Wer sagt denn, das es kein Gefahrgut wäre ??

Asbest (weiss) UN 2950 ist Gefahrgut der Klasse 9 / Verpackungsgruppe III. Es gibt jedoch im ADR "Sondervorschriften", nach denen Asbest unter bestimmten Umständen vom ADR "freigestellt" sein kann. Z.B. : SV 168

Asbest, der so in ein natürliches oder künstliches Bindemittel (wie Zement, Kunststoff, Asphalt, Harze oder Mineralien) eingebettet oder daran befestigt ist, dass es während der Beförderung nicht zum Freiwerden gefährlicher Mengen lungengängiger Asbestfasern kommen kann, unterliegt nicht den Vorschriften des ADR/RID. Hergestellte Gegenstände, die Asbest enthalten und dieser Vorschrift nicht entsprechen, unterliegen den Vorschriften des ADR/RID nicht, wenn sie so verpackt sind, dass es während der Beförderung nicht zum Freiwerden gefährlicher Mengen lungengängiger Asbestfasern kommen kann.

Es bleibt aber immer noch ein GEFAHRGUT im Sinne des ADR / der GGVSEB.

Grundsätzlich ist Asbest auch ein Gefahrstoff (Gefahrstoffverordnung = Umgangsrecht). Siehe auch Stoffdatenbank GESTIS : http://gestis.itrust.de/nxt/gateway.dll/gestis_de/000000.xml?f=templates$fn=default.htm$vid=gestisdeu:sdbdeu$3.0

Dort den Suchbegriff ASBEST eingeben....

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Die "Punkte" sind abhängig von der UN-Nummer (Gefahrgutnummer) und  der Beförderungskategorie / Verpackungsgruppe des Stoffes. Im ADR ist eine Tabelle (Kapitel 1.1.3.6) in der die "Umrechnungsfaktoren" angegeben sind.

Unter 1000 "Punkten" kann ich die Freistellung nach 1.1.3.6 nutzen, über 1000 Punkte muss die Warntafel auf und alle ADR Bestimmungen gelten...

Wenn Du die UN-Nummer kennst, gibt es einen "Online-Rechner" dafür unter "adr-check . com"

Weitere Erklärungen zum Thema 1000 Punkte findest Du hier :

Link : http://www.gefahrgutshop.de/onlineshop/transport-anwender-loesungen_befoerderung_unter_1000_punkten.htm

Hilft Dir hoffentlich etwas weiter :-)

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Ein "Basis-Grundkurs" gilt nur, wenn mit IHK-Prüfung abgeschlossen und der sogenannte "ADR-Schein" (aktuell im Scheckkartenformat mit biometrischem Passbild) von der IHK ausgehändigt wurde. Dieser Kurs ist die Befähigung, ein Fahrzeug, welche mit Gefahrgütern beladen ist, zu führen. Mehr nicht. Gültigkeit : 5 Jahre.

Zwischen "Gefahrgutbeauftragtem" und "beauftragter Person" ist ein himmelweiter Unterschied. Ohne eine Schulung mit IHK-Prüfung zum "Gefahrgutbeauftragtem" kannst Du diese Tätigkeit gar nicht wahrnehmen. Siehe hier auch die Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV im Internet.... (http://www.gesetze-im-internet.de/gbv_2011/)

Der Gefahrgutbeauftragte muss auch von der Geschäftsleitung schriftlich bestellt werden. Ist keiner "bestellt" ist der GF automatisch der Gefahrgutbeauftragte. Passiert dann was, ist der GF fällig !! Auch wenn ich ohne Schulung im Unternehmen mit Gefahrgütern umgehe, z.B. Dispo, Papiere erstellen etc. muss ich mindestens nach ADR 1.3 "unterwiesen" sein.

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Das ist kein Gefahrgut, sondern ein Gefahrstoff. Das Symbol auf der Dose ist für den "Endverbraucher" / im Umgangsrecht zu beachten. Gefahrgut ist ein Stoff, wenn er auf dem Transportweg ist und in der Gefahrgutverordnung als Gefahrgut benannt ist. Und : Ein Gefahrstoff ist nicht automatisch auch Gefahrgut ! -> Der Schraubendreher ist die Lösung !

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Grundsätzlich ist zwischen "Gefahrgut" (Transportrecht) und "Gefahrstoff" (Umgangsrecht) zu unterscheiden. Somit sind Berufe, in denen man mit "Gefahrgut" zu tun bekommt, überwiegend in der Transport- und Logistikbranche zu finden. Z.B. Speditionskaufmann, Disponent, Verlader, Verpacker, LKW-Fahrer usw... Auch in der chemischen Industrie und Produktion gibt es Berufe im "Gefahrgut"-Sektor....

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Der Inhalt der ADR-Auffrischungs-Schulung ist in der ADR/GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff) im Kapitel 8.2.2.5 festgelegt.

Hier sind als "praktische" Einzelübungen (gem. Kapitel 8.2.2.3.8) vorgesehen :

  • Erste Hilfe
  • Brandbekämpfung
  • bei Zwischenfällen und Unfällen zu treffende Maßnahmen

Die Übungen müssen im Rahmen der theoretischen Schulung stattfinden...

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Neue Navis von Snooper hat auch der gefahrgutshop.de ... Sind etwas günstiger als andere. Hatte Benji im Februar schon empfohlen. Guckst Du hier : www.gefahrgutshop.de

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