Liebe Solina8,

man darf sich erst dann „Architekt/in bzw. Innenarchitekt/in“ nennen, wenn man das jeweilige Studium abgeschlossen hat und eine mindestens 2jährige Berufserfahrung inklusive Fortbildungen nachweisen kann. Den Nachweis muss man der Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes vorbringen und die Aufnahme beantragen. Den Titel zu führen ist nicht erlaubt, da er verbraucherrechtlich geschützt ist. Es dürfen ähnliche Titel wie „Innendesigner“, „Interior Designer“ „Inneneinrichter“ verwendet werden. Da ich mich nicht in die Architektenkammer habe eintragen lassen, trage ich seit dem abgeschlossenen Studium den Titel - „Dipl.-Ing. (FH) für Innenarchitektur“.

Lieber Gruß, Eva

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Liebe/r floobe,

zunächst wäre es wichtig zu wissen, ob der Fernseher ein Flachbildfernseher ist, denn dann würde sich eine Wandhalterung anbieten. Viele Wandhalterungen sind auch schwenkbar, so dass man den Fernseher auch über den Schreibtisch hängen und so drehen kann, dass Fernsehschauen vom Bett und vom Sofa aus möglich ist. Sonst könnte man darüber nachdenken, einen großen Schreibtisch zu kaufen und den Fernseher auf eine Seite zu stellen. Die Frage ist auch, ob das Sofa nicht auch zwischen die beiden Türen auf die Position T3 passen würde, dann könnte der Schreibtisch auf T1 und der Fernsehtisch (mobil mit Rollen) auf T2.

Lieber Gruß Eva

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