Hallo

die Antworten oben waren in vielen Bereichen schon richtig. Es stimmt jedoch nicht, dass Sie "nichts" machen müßten. Denn die Speicherproben, die einem Labor eingereicht werden, dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung der Beteiligten genommen werden. Heißt: es muß der Apotheker, Arzt oder Notar dabei sitzen und ein Formular mit Ihnen zusammen ausfüllen und unterschreiben. So wird die Probenahme _dokumentiert_, als Nachweis, dass wirklich die Proben von den richtigen Personen abgegeben werden und alle dem Test wirklich zustimmen.

Nach der Übersendung der Proben an ein Labor dauert es 4-7 Werktage, bis das Ergebnis vorliegt.

Wir würden diesen Test für 189 € machen. Ein Preisvergleich lohnt sich aber immer.

viele Grüße

Ihr Team von VaterschaftsTests.de

08092 8289 222

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Hallo,

ein Vaterschaftstest überprüft, ob Übereinstimmungen am Genom des Kindes und des Vaters vorliegen. Ein Genom ist jedoch so groß, dass gesetzlich durch einen Sachverständigenrat festgelegt worden ist, wie viele Stellen im Genom (Genorte) betrachtet werden müssen. Ebenfalls durch diesen Sachverständigenrat wurde festgelegt, wie viele Stellen in diesem Bereich übereinstimmen müssen, um einen möglichen Vater zu bestätigen oder auszuschließen.

Ein Ausschluss wird immer mit 100% angegeben. Ein Bestätigung der Vaterschaft ist jedoch letztlich eine Hochrechnung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit. Das wird durch die Formel "praktisch erwiesen" ausgedrückt. Auch diese Formulierung hat das Gremium so festgelegt. Ihr Labor hält sich damit an die gesetzlichen Vorschriften.

Die Wahrscheinlichkeit für eine Vaterschaft liegt bei mindestens 99,9% . Schon dann wird der mögliche Vater als biologischer Vater gesetzlich anerkennt.

Sie können sicher auch Labor anrufen, um Detailfragen zu klären.

viele Grüße

Ihr Team von Vaterschaftstests.de

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Guten Morgen

ein Vaterschaftstest ist nur nach einer Straftat während einer Schwangerschaft durchführbar. Ansonsten darf er erst nach der Geburt gemacht werden

Die Preise variieren, je nach Anbieter. Gerichtsmedizinen sind am teueresten mit um die 1.000 €/ Test. Private Labore, die Sie über das Internet finden, sind da weit billiger. Da alle einen DNA Test genau gleich durchführen, können Sie auch beruhigt auf private Labore ausweichen, ohne einen Qualitätsverlust fürchten zu müssen.

Auf folgende Auswahlkriterien sollten Sie achten:
- deutsches Labor, deutschsprachiger Kundendienst
Sie versenden Ihre Proben nicht ins Ausland, der Test unterliegt der deutschen Gesetzgebung. Sie können bei Fragen anrufen und erhalten Erklärungen in Ihrer Sprache

- achten Sie darauf, keinen Vermittler zu beauftragen, sondern kaufen Sie direkt beim Labor. Das mindert das Risiko von Verwechslungen, indem Ihre Proben durch viele Hände laufen

ein teurer Test ist nicht gleich ein besserer. Da jeder DNA Test genau gleich durchgeführt wird, können Sie hier ruhig nach dem Preis auswählen. Die deutsche Gesetzgebung kontrolliert die deutschen Anbieter sehr genau. Für Qualität ist dadurch gesorgt.

Herzliche Grüße
Ihr Team von VaterschaftsTests.de


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Hallo,

die eigentliche Frage war, ob der Vormund den möglichen Vater zu einem DNA Test zwingen darf.

Zur Durchführung von DNA Tests gibt es das Gendiagnostikgesetz. Hier ist geregelt, wer Tests machen darf, wer sie machen muss und welche Einwilligungen dafür fällig werden.

Jeder, auch Kinder und Teenager, müssen zu einem DNA Test ihre schriftliche Einwilligung geben. Kindern wird dazu die Tragweite des Tests in ihnen verständlichen Worten erklärt.

Zwang zu einem Test kann nur ein Richter ausüben, nach eingehender Beweisaufnahme, ob ein Test notwendig ist. 

Ein gegebenes Einverständnis kann jederzeit, bis zum Vorliegen der Testergebnisse, wieder zurückgezogen werden.

Das bedeutet: letztlich müßte der gesetzliche Vormund ebenfalls sein Einverständnis zu einem Test geben, wenn die zu testende Person noch minderjährig ist. Er kann aber niemals eine minderjährige Person zu einem Test zwingen, selbst, wenn er der Vormund ist.

Herzliche Grüße

Ihr Team von VaterschaftsTests.de

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Hallo CedricHmml,

wenn Sie in die Google Suche das Wort    Vaterschaftstest   eingeben, werden Ihnen alle Internetanbieter angezeigt, deutsche und ausländische. In Deutschland ist der Bereich DNA Tests sehr streng geregelt. Labore müssen eine Zertifizierung/ Akkreditierung nach ISO 17025 nachweisen und das Siegel und das Zertifikat auf ihrer Webseite auch zeigen. Diese Zertifizierung wird von externen Prüfern ausgestellt und sichert die Arbeitsabläufe im Labor. (=> Auswertung durch Spezialisten, wie wird die Analyse gemacht, wie wird das Gutachten erstellt etc).

In Deutschland darf außerdem auch kein Test mehr heimlich gemacht werden. Das stellt sicher, dass niemand mehr in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wird, wenn mit seiner persönlichen DNA Probe ein Test gemacht wird.

Die Analyse selber ist in jedem deutschen Labor gleich, lediglich durch die Preise unterscheiden sie sich. Da müßten Sie ein wenig recherchieren, welche Seite Sie anspricht, vielleicht auch mal anrufen, wie freundlich und hilfsbereit der Support ist. Denn, wenn Sie das Gutachten erhalten, möchten Sie vielleicht noch Frage stellen. Dann sollten Sie einen telefonsichen Ansprechpartner haben.

Herzlichen Gruß

Ihr Team von VaterschaftsTests.de

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Hallo AngelinaHo,

ich vermute, ich kenne den Film, den Sie meinen. Der war wirklich eindrucksvoll. Unser Labor bereitet diese Tests derzeit für unsere Angebotspalette an Privatleute vor. Leider sind wir erst in ca 4 Monaten soweit. Bis dahin können wir aber unseren Partner DNA WordWide in England empfehlen.

Diese "Ahnen-DNA-Tests" werden noch nicht von vielen Firmen angeboten. In Amerika gibt es noch "23andme", da können Sie sich auch über die Preise informieren, jedoch müßten Sie Ihr Genmaterial dazu in die USA senden.

Der DNA Test, den wir zusammen mit DNAWorldwide unter dem Namen "LivingDNA" anbieten werden, wird zu einer neuen Generation von DNA Tests gehören, die deutlich mehr Informationen aus der DNA herauslesen werden können, zu einem niedrigeren Preis.

Wir würden empfehlen, noch bis September zu warten und dann diesen neuen Test zu kaufen. Dafür können Sie sich schon jetzt unverbindlich registrieren. Sie werden dann automatisch benachrichtigt, wenn der Test zu Verfügung steht.

Herzliche Grüße

Ihr Team von VaterschaftsTests.de
Eurofins Forensik GmbH

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Guten Morgen,

Sie müßten in der Tat zunächst mit Ihrem Vater klären, ob er einem Test zustimmt. Dann ist der Rest völlig unproblematisch. Bestellen Sie ein Testset im Internet oder kaufen Sie eines in der Apotheke. Preise vergleichen lohnt sich an dieser Stelle, da ein DNA Test in der Sache bei jedem Labor gleich ist. Lediglich die anfallenden Kosten können schwanken. Ein etwas kleineres Labor wird sicher höhere Preise nehmen müssen, als ein größeres.

Im Testset befinden sich die Unterlagen und Wattestäbchen. Damit können Sie einen Abstrich in der Mundhöhle machen. Das Labor kann daraus den Test machen.

Wichtig ist aber zu wissen, dass beide Teilnehmer schriftlich zustimmen müssen, das sagt das Gendiagnostikgesetz.

Herzliche Grüße

Das Team von VaterschaftsTests.de


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Hallo,

"eigentlich" kann ein DNA Test innerhalb von einer Woche fertig bearbeitet sein, dass kommt aber letztlich immer drauf an, wieviel das Labor zu tun hat. Wir arbeiten im Hochdurchsatzbereich und sind daher immer schnell fertig mit "einfachen" DNA Vaterschaftstests. Sollten Sie für Ihren Test ein kleineres Labor oder die Gerichtsmedizinen gewählt haben, so kann es durchaus sien, dass es länger dauert. Das Beste wäre, Sie rufen im Labor an und erkundigen sich direkt.

Herzlichen Gruß

Ihr Team von VaterschaftsTests.de

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Hallo,

es ist in der Tat so, wie hier auch schon gesagt wurde. Man kann wirklich niemals vom Äußeren oder von Neigungen auf mögliche Verwandtschaften schließen. Daher ist der DNA Test auch ein wirklich helfender Fortschritt bei der Bestimmung von Familienzugehörigkeit.

Wir unterliegen in Deutschland dem Gendiagnostikgesetz. Auch das europäische Ausland ist im Bereich Gentest sehr strikt. Ein Test, ohne schriftliche Zustimmung aller Beteiligten durchzuführen, ist in Deutschland unter Strafandrohung verboten. Da Sie noch minderjährig sind, muß auch Ihre Mutter ihre Einwilligung geben. Auch, wenn Sie sich entschließen, ein ausländisches Labor zu beauftragen, würden Sie immer noch deutscher Gesetzgebung unterleigen. Dieser Schritt ist also auf jeden Fall gut zu überlegen.

Ein Haar, wie hier angesprochen wurde, ist meist keine aussagekräftige Probe. Bei Haaren liefern ausschließlich die Haarwurzeln genetische Material, die häufig nicht mehr am Haar dran sind. Auch wird eine Wurzel meist zu geringes Material liefern, so dass Sie mehrere bräuchten. Die Aufbereitung von Proben, die nicht entweder Mundschleimhautabstriche oder Blut sind, kosten zudem meist extra Gebühren. 

Herzlichen Gruß

Ihr Team von VaterschaftsTests.de


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Hallo,

technisch ist ein Vaterschaftstest auch vor der Geburt durchführbar. Eine solche Analyse ist jedoch in Deutschland gesetzlich verboten. Lediglich nach einer Straftat darf dieser Test gerichtlich angeordnet werden. 

Das bedeutet, dass Sie in der Tat abwarten müssen bis nach der Geburt, bevor Sie den Test durchführen dürfen. Dann jedoch kann vom Neugeborenen direkt nach der Geburt eine Speichelprobe genommen werden, so dass Sie sehr schnell das Testergebnis erhalten könnten. Eine Probe des möglichen Vaters und dessen schrifltiches Einverständnis zur Analyse müssen jedoch auch vorliegen.

Herzliche Grüße

Ihr Team von VaterschaftsTests.de

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Hallo,

ein Gendefekt wird das Ergebnis eines Vaterschaftstests nicht beeinflussen. Sollte für einen Vaterschaftstest zu wenig oder zu unreines DNA Material vorliegen, so kann eventuell kein Ergebnis erstellt werden. In so einem Fall würden wir als Labor zu dem Auftraggeber zurückgehen und um eine neue Probe bitten.

Zu wenig DNA Material kann vorliegen, wenn das Wattestäbchen, das für die Speichelprobe genutzt wurde, nicht "ordnungsgemäß" nach Anleitung in der Backentasche gedreht wurde, um genügend Zellmaterial zu nehmen. Wenn man es beispielsweise nur über die Zunge streichen würde, wäre zwar Speichel dran, aber eben nicht genügend Zellen, die für die DNA Analyse aber nötig wären.

Unreines DNA Material kann an dem Stäbchen sein, wenn kurz zuvor z.B. gegessen wurde, und dann die Spuren eines z.B. Rindfleischburgers die eigene DNA überlagern. Aber so etwas sieht man während der Analyse ganz genau, so dass das Labor neue Proben einfordern kann.

Ein Gendefekt wird die DNA Analyse bei einem Vaterschaftstest nicht verfälschen.

Und, ja, es sollte vor der Analyse angegeben werden, zu welchem Kulturraum die Testteilnehmer gehören. Das schränkt die Analysebasis ein und macht den Test zielsicherer. Aber auch diese Abfrage sollte das Labor schon im Auftragsbogen zum Test durchführen.

Diese Beschreibungen gelten nur für Labore in Deutschland, die den Regelungen des Gendiagnostikgesetzes unterliegen. Ich kann, falls Sie Ihren Auftrag bei einem ausländischen Labor laufen haben, nicht sagen, wie diese Labore arbeiten.

Herzlichen Gruß

Ihr Team von VaterschaftsTests.de

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Hallo Catmind,

die Dauer der Analyse hängt in der Tat davon ab, wo Sie den Test machen lassen. Die Gerichtsmedizinen benötigen teilweise sehr lange, d.h., mehrere Wochen. Haben Sie sich für ein "freies" Labor entschieden, so arbeiten die in der Regel sehr viel schneller.

Bei uns sind Analysen für Vaterschaftstests z.B. innerhalb von 4 Werktagen fertig gestellt.Die meisten Anbieter verfügen auch über Webseiten, die die Bearbeitungszeiten angeben, oder rufen Sie doch einfach vorab in Ihrem Labor an. Da wird man Ihnen Auskunft geben können.

Herzlichen Gruß

Ihr Team von VaterschaftsTests.de

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Hallo Coala86,

interessanterweise gab es tatsächlich vor Kurzem einen Rechtsspruch vom Bundesgerichtshof zu einem ähnlichen Fall.Für einen Vaterschaftstest wurde dort sogar die Exhumierung ermöglicht, obwohl es "nur" um die Feststellung der Vaterschaft zum Zwecke einer möglichen Erbschaft handelte. Diese Seite Ihrer Frage klärt sich also tatsächlich durch dieses Gerichtsurteil (siehe Webseite des Bundesgerichtshofs, Pressemitteilung 166/14, "Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft" ). 

Ob Sie dann das Recht auf einen Teil des Erbes haben, können Ihnen eher Rechtsanwälte erklären.

Herzlichen Gruß

Ihr Team von Vaterschaftstests.de

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Hallo Quinzi04,

zunächst einmal: "nein". Deine Eltern können Dich nicht zwingen, einen DNA Test zu machen. Dafür hat der Gesetzgeber das Gendiagnostikgesetz erlassen.Darin steht, dass für einen Vaterschaftstest mit Minderjährigen, die Sorgeberechtigten ihre schriftliche Zustimmung geben müssen. Aber auch Minderjährige, ab dem Alter, wo sie schreiben können und ihnen die Umstände des Tests erklärt werden können, unterschreiben müssen. Das wäre bei Dir der Fall.Außerdem kann nicht einfach jede Probe ohne Deine Wissen eingeschickt werden. In Deutschland muß jeder für eine Probenahme zum Arzt. Spätestens hier kannst Du Dein Einverständnis verweigern. Jedoch muß man hier sagen, dass im Ausland die Gesetze anders liegen. Man kann Menschen nicht daran hindern, Genproben (Zahnbürsten, Kaugummi, Haarbürsten etc) ins Ausland für eine heimliche Analyse zu senden. Das ist jedoch gegenüber dem deutschen Gesetz strafbar, wenn es rauskommt.Ich wünsche Dir alles Gute und viel Glück. Versuche, noch einmal mit Deinen Eltern darüber zu sprechen.

viele Grüße

Das Team von Vaterschaftstests.de

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Hallo Trex,
in Deutschland wird ein Vaterschaftstest mit einer Speichelprobe oder einer Blutprobe gemacht. Alles andere ginge zwar auch, ist in Deutschland aber nicht mehr zulässig.Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmer, bei Minderjährigen deren Sorgeberechtigte.
Die Probenentnahme muß bei einem Arzt oder dem Jugendamt erfolgen, so schreibt es das Gendiagnostikgesetz vor.

Herzlichen Gruß

Ihr Team von VaterschaftsTests.de

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Hallo DeepSilent,

interessanterweise hat der Bundesgerichtshof genau diese Frage jetzt beantwortet und gesagt, dass das Recht auf Wissen um die eigenen Abstammung immer höher gewichtet wird, als die Wahrung der Totenruhe. Somit kann jetzt leichter eine Exhumierung stattfinden, wenn eine Vaterschaft als wahrscheinlich angenommen werden kann (siehe: Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft, Pressestelle des Bundesgerichtshofs, Nr. 166/ 2014)
Es kann aber in der Tat auch dann die Vaterschaft festgestellt werden, wenn keine Proben mehr entnommen werden können (Einäscherung?). Dazu können z.B. Geschwistertests mit Kindern gemacht werden, die definitv von diesem Mann abstammen. Man kann auch, wenn es sich um eine rein männliche Linie handelt, den Vater des möglichen Vaters als Testteilnehmer heranziehen (dazu müßten Sie selber aber auch männlich sein). Spurenträger wie z.B. Bürste, Zahnbürste etc nach dieser langen Zeit wahrscheinlich eher nicht mehr hilfreich.

Viele Grüße sendet das Team von VaterschaftsTests.de

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Hallo.

Eine Kleinigkeit möchte ich noch hinzufügen. Sie müssen tatsächlich nicht gleichzeitig erscheinen, d.h., Sie können einen Termin nach Feierabend mit dem Arzt ausmachen.Zudem müssen Sie auch gar nicht zu dem gleichen Arzt gehen, wie Mutter und Kind. Die Probenahme muß durch einen Arzt dokumentiert werden. Aber, welcher das ist, ist nicht wichtig. Solange Sie die Unterlagen zur Dokumentation mitbringen, können Sie zu jedem Arzt gehen. Das durchführende Labor wird Ihnen normalerweise auch kostenlos auf Wunsch ein 2. Set Unterlagen an Ihre Adresse senden.Möglicherweise stellt der Arzt darüber eine Privatrechnung, das könnten Sie bei der Terminabsprache erfragen.Wir führen Proben von unterschiedlichen Absendern anhand der Auftragsnummer hier im Labor wieder zusammen. Andere Labore machen das eventuell anders, da müßten Sie sich erkundigen.

Herzliche Grüße

Das Team von VaterschaftstTests.de

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Hallo,

einen Vaterschaftstest finden Sie wirklich am einfachsten, wenn Sie in Google.de nach diesem Stichwort suchen (Vaterschaftstest). Es erscheinen dann viele Unternehmen, die das in Deutschland anbieten und Sie können einfach die Preise vergleichen.Bei uns würde er 219 € kosten und Sie bekämen die Ergebnisse in 4 Tagen. 

Ein deutsches Labor muß eine Akkreditierung nach 17025 haben und sollte die Proben nicht zur Analyse ins Ausland senden. Sie haben dann keine Kontrolle mehr, wie das ausländische Labor arbeitet und ob die Ergebnisse verlässlich sind.

Sollte der andere Mann bereits Sorgerecht haben, so muß er zwingend seine schriftliche Einwilligung zum Test abgeben. Die entsprechenden Formulare wird Ihnen aber das ausgewählte Labor zusammen mit den Testunterlagen senden.

Das Jugendamt wird den Test wahrscheinlich nicht bezahlen. Wir haben es in unserer Zeit als DNA Labor erst 1 x erlebt, dass ein Jugendamt die Kosten in einem besonderen Härtefall übernommen hat.

Ein "Zeuge" ist bei dem Test in der Tat gesetzlich vorgeschrieben. Sie können die Probenahme nicht mehr wie früher möglich, zu Hause machen, sondern müssen zu einem Arzt Ihrer Wahl gehen (oder Jugend- bzw Gesundheitsamt).

Herzlichen Gruß

Ihr Team von VaterschaftsTests.de

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Hallo Kritina,

"eigentlich" wird in deutschen Laboren ein Gutachten im 4-Augen-Prinzip erstellt, um keinerlei Fehler zuzulassen. Das heißt, 2 Gutachter lesen und prüfen das Ergebnis. Trotzdem kann es natürlich immer mal zu Rechtschreibfehlern kommen.

Da Sie aber einen anderen Namen im Gutachten stehen haben, würde ich das beim Labor bemängeln. Fordern Sie eine Erklärung ein und ggf ein neues Gutachten mit neuen Proben. Da müßten im Gespräch mit dem Labor klären, was man Ihnen anbietet.

Herzlichen Gruß sendet VaterschaftsTests.de

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Guten Morgen,

ich möchte gerne kurz nacheinander auf Ihre Fragen eingehen:

1) Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) wurde 2010 mit einer 1-jährigen Übergangsfrist eingeführt. Spätestens ab 2011 galt also für jedes Labor, dass eine Dokumentation zu jeder Probenahme gehört. Wenn ich Sie richtig verstehe, hat in Ihrem Fall ein Apotheker die Probenahme dokumentiert? Apotheker werden im GenDG zwar nicht erwähnt, werden aber von einigen Laboren bei der Dokumentation akzeptiert. Ob ein Gericht ein Gutachten akzeptieren wird, bei dem ein Apotheker die Probenahme dokumentierte, kann ich nicht einschätzen.

2) Das Trinken von Muttermilch 2 Stunden vor der Probenentnahme ist "eigentlich" unerheblich. In der Tat wird von der Nahrungsaufnahme "kurz" vor Probenahme aubgeraten, da dann die Probe verunreinigt sein "kann". In dem Fall mit Muttermilch, was zu einer Überlagerung der kindlichen DNA durch mütterliche DNA geführt hätte. Unser Labor spricht in diesem Fall von einem Mischprofil (Mutter/ Kind) und gibt kein Ergebnis aus.

Ich nehme an, Sie haben Ihr Gutachten in einem deutschen Labor machen lassen. Wenn das 2012 war, so muß das Labor bereits nach GenDG eine Akkreditierung gehabt haben und hätte Ihnen im Falle eines Mischprofiles kein Gutachten erstellt. Ich würde an Ihrer Stelle dann davon ausgehen, dass das Ergebnis korrekt ist. (Unter Annahme einer dokumentierten Probenahme und eines deutschen Labores)

3) Inwieweit eine Klage vor einem Gericht zugelassen wird, können wir leider nicht beurteilen. Daher können wir hier dazu keine Antwort geben. Nur eines: jeder darf inwzischen klagen, also auch der vermeintliche Vater, um endlich Klarheit zu erlangen. Es darf auch, in Absprache mit einem Richter, ein Gutachten aus einem privaten Labor eingreicht werden, da hier die Kosten um ein vielfaches geringer sind, als ein Gutachten von der Gerichtsmedizin.

Herzlichen Gruß

Ihr Team von VaterschaftsTests.de

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