Servus ich habe vor kurzem einen Roller Baujahr 1997 gekauft

in den fahrzeugpapieren steht Höchstgeschwindigkeit 50kmh

ich besitze einen normalen Auto Führerschein und somit auch einen AM Führerschein

mit dem AM Führerschein darf ich Kleinkrafträder bis 45 kmh fahren

meiner liegt ja jetzt 5 kmh drüber

darf ich den Roller jetzt also fahren oder gilt das als fahren ohne Fahrerlaubnis?