Setze die Kostenbeteiligung doch einfach mal ins Verhältnis zu dem Nettoeinkommen von Dir resp. Deiner Frau und schau mal, was dabei rauskommt. Dann weisst Du zumindest, über welchen Betrag Du Deine Frau verklagen willst. Rechne Dir die dafür entstehenden Kosten aus und vor allem die Erfolgsaussichten. Auch soll das das restliche, weitere Zusammenleben besonders angenehm machen.

Btw würde ich Dir/Euch empfehlen, eine Paartherapie oder einen Termin beim Scheidungsanwalt anzustreben.

Letztendlich kann ich aber nicht wirklich glauben ,dass Deine Frage ernst gemeint ist.

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@Gruiten : Danke für Deinen interessanten Beitrag ^^

@tippse : Ich hatte die Variante 1750x12:52X35

Ich habe schon lange nichts mehr mit dem Lohnbereich zu tun und verstehe ehrlichgesagt nicht, warum das so gerechnet wird. Ich bin davon ausgegangen, dass es einen Stundenlohn von € 12,50 ergäbe. Wo mache ich da den Denkfehler ??

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