Frage
Antwort
Sollte es sich bei dieser Frage nicht um eine "Scherzfrage" handeln, so würde ich Anzeige erstatten.
Das Schlagen stellt eine körperliche Misshandlung, als auch eine Gesundheitsschädigung nach § 223 StGB dar.
Jedenfalls aber mit der Schulleitung reden.
Liebe Grüße.