ein Freund von mir bot bei ebay ein Fahrrad zum verkauf an,
welches dann auch wirklich versteigert wurde.
dieses Fahrrad wurde ihm aber gestohlen und er kann es somit nicht mehr ausliefern.
Noch bevor der Käufer die Geldüberweisung tätigte, meldete er den Verlust bei dem Käufer.
Nun pocht dieser jedoch auf sein Recht das fahrrad auch geliefert zu bekommen und haut ihm folgende § um die Ohren.
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist..
2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.
(3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.
Nun meine Frage:
gibt es eineMöglichkeit, aus diesem "kaufvertrag" herauszukommen.
am besten natuerlich auch mit §fen.
Denn ein Schaden ist dem Käufer eigentlich ja nicht entstanden, wie gesagt, das Geld wurde noch nicht gezahlt.
im Voraus Danke