Insolvenz - Restschuldversagung

§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung

(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn

  1. der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden

Ich habe folgendes Problem, zu dessen Klärung ich keine Informationen im Netz finden konnte:

Ich beziehe seit einiger Zeit ALG II und hatte Mitte des Jahres eine Steuerrückzahlung, die ich unwissendlich nicht angegeben habe, da ich der Annahme war, dass diese Einnahme nicht als EINKOMMEN, sondern als GUTHABEN angesehen wird. Erst einige Wochen später habe ich mich eines besseren belehren lassen und ich habe umgehend bei meinem Sachbearbeiter bei der Stadt eine "Selbstanzeige" eingereicht in Schriftform mit Erklärung - warum und weshalb - ebenso habe ich in diesem Schreiben darum gebeten, von einem Bußgeldverfahren abzusehen, in Hinsicht auf das geplante Insolvenzverfahren. Selbstverständlich muss ich das Geld aufgerechnet zurückzahlen, dass ist mir klar, sehe ich auch ein und das will ich auch. Der SB hat in seiner Antwort erklärt, dass er kein Verfahren einleiten wird, aber dass er einen Verwaltungsakt aufsetzen müsse, da ich aufgrund der Steuerrückzahlung 1 Monat nicht leistungsberechtigt gewesen war.

Meine Frage nun:

Reicht dieser Verwaltungsakt schon als Versagensgrund der Restschuldbefreiung aus, oder wird mir diese nur versagt, wenn die Stadt eine entsprechende Anzeige erstattet ? Sprich - macht das Inso-Gericht von sich aus einen "Datenabgleich" mit der Sozialhilfestelle, wo sie auf diesen VA stossen werden, oder reagiert dieses Gericht nur auf Anträge von aussen ?

Ich möchte nur ungern in ein Inso-Verfahren gehen, und nach verschwendeten 6 Jahren inkl. Verfahrenskosten mehr Schulden haben als vorher, verständlich oder ?^^

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wenn du über Google nichts gefunden hast wird das auch mit großer Wahrscheinlichkeit nicht passieren das dir deine restschuldbefreiung versagt wird.

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Insolvenz - Restschuldversagung

§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung

(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn

  1. der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden

Ich habe folgendes Problem, zu dessen Klärung ich keine Informationen im Netz finden konnte:

Ich beziehe seit einiger Zeit ALG II und hatte Mitte des Jahres eine Steuerrückzahlung, die ich unwissendlich nicht angegeben habe, da ich der Annahme war, dass diese Einnahme nicht als EINKOMMEN, sondern als GUTHABEN angesehen wird. Erst einige Wochen später habe ich mich eines besseren belehren lassen und ich habe umgehend bei meinem Sachbearbeiter bei der Stadt eine "Selbstanzeige" eingereicht in Schriftform mit Erklärung - warum und weshalb - ebenso habe ich in diesem Schreiben darum gebeten, von einem Bußgeldverfahren abzusehen, in Hinsicht auf das geplante Insolvenzverfahren. Selbstverständlich muss ich das Geld aufgerechnet zurückzahlen, dass ist mir klar, sehe ich auch ein und das will ich auch. Der SB hat in seiner Antwort erklärt, dass er kein Verfahren einleiten wird, aber dass er einen Verwaltungsakt aufsetzen müsse, da ich aufgrund der Steuerrückzahlung 1 Monat nicht leistungsberechtigt gewesen war.

Meine Frage nun:

Reicht dieser Verwaltungsakt schon als Versagensgrund der Restschuldbefreiung aus, oder wird mir diese nur versagt, wenn die Stadt eine entsprechende Anzeige erstattet ? Sprich - macht das Inso-Gericht von sich aus einen "Datenabgleich" mit der Sozialhilfestelle, wo sie auf diesen VA stossen werden, oder reagiert dieses Gericht nur auf Anträge von aussen ?

Ich möchte nur ungern in ein Inso-Verfahren gehen, und nach verschwendeten 6 Jahren inkl. Verfahrenskosten mehr Schulden haben als vorher, verständlich oder ?^^

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also ich glaub nicht das die soweit prüfen kann mir das nicht vorstellen ohne grund.

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also ich gehe auch zum Sport und hab noch nicht gehört das es schlecht sein soll Haferflocken zu essen.

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bin mir nicht ganz sicher aber die vollkornbrötchen wurde ich weg lassen und das Brot. mfg

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in den alter glaub ich kaum das du darmkrebs hast. wäre bei blut im Stuhl ja möglich gibt aber noch hundert andere mögliche Ursachen. an Krebs würde ich bei dir als letztes denken

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