Was ist denn das für ein Freibetrag?
"dass ich Kosten aus dem Vorjahr im Jahr darauf dann geltend machen kann,"
Jein.
Die Verluste aus einer Einkunftsart werden zunächst mit Gewinnen aus einer anderen Einkunftsart verrechnet. Es sei denn, es existieren spezielle Verlustverrechnungsverbote.
Wenn dann immer noch Verluste (genauer: ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte) bestehen, wird dieser in einem gesondertem Bescheid "festgestellt". Dieser Verlust wird dann entweder um ein Jahr in die Vergangenheit getragen oder von Jahr zu Jahr in die Zukunft. Dort mindert er deine Einkünfte, bis er weggeschmolzen ist.
Und geminderte Einkünfte bedeutet weniger Steuern.
O je, da müsstest du ja jede zweite Woche zu einer Vorlesung gehen. Unverschämtheit, sowas von einem modernen Studenten zu verlangen.
Heute ist übrigens erst Montag, du bist schon wach?
Dieses Thema hatten wir hier erst vor ein paar Tagen - aber von der anderen Seite aus.
Um es kurz zu machen: Wer Vorsteuern abziehen will, muss im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung sein. Und da gilt: Keine Rechnung - keine Zahlung. Es ist viel leichter, an eine ordnungsgemäße Rechnung zu kommen, wenn man noch nicht bezahlt hat.
Ich selbst habe schon mal Geld zurückgefaxt, als mir einer die Rechnung nur per Fax übermittelt hat.
Die Frage, ob deine Kunden nur vorgeben, keine Rechnung erhalten zu haben, ist eine ganz andere. Wenn es immer dieselben sind und sich der Verdacht aufdrängt, dass die bloß nicht zahlen wollen, dann würde ich mir an deiner Stelle überlegen, ob nicht andere Kunden die besseren Partner sind.
Ich unterstütze das sogar, denn solche Halunken machen ja meien schöne Argumentation mit gefaxten Rechnung kaputt.
Warum willst du eine Pauschale angeben? Du hast du real nachweisbare Aufwendungen dafür.
Hab ich nebenan schon beantwortet.
Schon möglich, dass er die Summe in seiner Einkommensteuererklärung untergebracht hat. Die Höhe der Steuer klingt verdächtig nach Abgeltungssatz.
Hat er das in der Anlage KAP angegeben? Schade um das Geld.
Hier wäre mit deinem Bruder zu klären, was er nun tatsächlich gemacht hat und wie der Verfahrensstand bei der Einkommensteuerfestsetzung ist. Vielleicht kann man da noch was retten...
Im Prinzip ist das Thema ja geklärt - bis auf eine winzige Sache:
Niemand der bisherigen Antworter hat bedacht, dass es durchaus auch Vorerwerbe innerhalb der letzten 10 Jahre gegeben haben könnte, die dazu führen, dass der Freibetrag verbraucht ist, so dass es am Ende doch zu einer Steuer kommt.
Unwahrscheinlich, dass dies bei dir jetzt so ist, weil du dann eine Schenkungsteuererklärung schon mal gemacht hättest, aber der Vollständigkeit wegen sollte man es erwähnen. Vielleicht gibt es ja doch noch das Haus, welches der Vater vor ein paar Jahren an seine Kinder verschenkt hat.
"Denn so ist es ja absolut ungerecht."
Da hast du recht, aber das ist das Wesen einer Pauschale: eine vereinfachte Ermittlung von Bemessungsgrundlagen zu Gunsten oder zu Lasten von tatsächlichen Gegebenheiten.
Und weil der Gesetzgeber das auch weiß, hat er eine Ausweichmöglichkeit eingebaut:
"Für die Zulunft überlege ich, auf ein Fahrtenbuch umzusteigen"
Genau. Also der umgekehrte Weg: Aufwendige Ermittlung zugunsten einer gerechteren Bemessungsgrundlage.
Hier muss man ganz sauber abgrenzen. Der Wegfall der Vermietungsabsicht bedeutet ja nicht, dass die fehlende Vermietungsabsicht von Anfang an unterstellt werden kann.
Ohne den Fall genauer zu kennen, würde ich aus dem Bauch heraus sagen, dass zumindest bis zum Verlust des Arbeitsplatzes eine Vermietungsabsicht bestanden hat. Ab dem Zeitpunkt, wo der Verkauf beschlossene Sache ist, gibt es statt der Vermietungsabsicht nur noch die Verkaufsabsicht.
Hier sollte sich vor Abgabe der Steuererklärung 2010 jemand eingehend mit dem Fall befassen.
Die Norm, um die es geht, ist § 122 AO. Dort heißt es in Absatz 1 Satz 3: Der Verwaltungsakt kann auch gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden.
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KANN AUCH
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Der Anwendungserlass zu § 122 schreibt der Finanzverwaltung zwar vor, in solchen Fällen ausschließlich an den Bevollmächtigten zuzustellen. Aber der AEAO hat keinen Gesetzescharakter und bindet ein Finanzgericht daher nicht.
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Aus meiner Sicht ist der Einspruch verwirkt und eine Wiedereinsetzung (§ 110 AO) nicht zu gewähren. Denn selbst der dümmste Bauer müsste es innerhalb von einem Monat merken, dass er einen Steuerbescheid im Kasten hat.
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Dass dreimonatige Zuwarten ist hier der Grund, eine Wiedereinsetzung zu versagen. Nicht die fehlerhafte Zustellung.
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Es sei denn, der Mandant kann schlüssig darlegen, dass er unverschuldet erst drei Monate später mit dem Bescheid anrückt (im Koma gelegen oder sowas).
Weia, heute scheint die Anstalt ja großzügig Ausgang gegeben zu haben. Es wird wirklich immer schlimmer, was man hier zu lesen bekommt. Und das sowohl in fachlicher als auch in sprachlicher Qualität. Und die "Blechbüchse" schießt den Vogel ab, echt. Aber die anderen sind auch kaum besser.
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Gehen wir es erstmal logisch an: Ich bin der Vater dreier ehelicher Kinder, die ich selbstverständlich auch unterhalten muss. Wenn du nun Gesetzgeber wärst, welche Vorteile würdest du Leuten wie mir (eheliche Kinder) oder Leuten wie dir (uneheliches Kind) einräumen? Und wie würde der Bürger reagieren, wenn entweder du oder ich bevorzugt würdest? Und woran genau würdest du den steuerlichen Vorteil knüpfen, den ich oder du genießen dürften?
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Natürlich hast du als Vater Pflichten und ich auch, und wir bekommen hälftiges Kindergeld bzw. einen halben Kinderfreibetrag - jenachdem, was günstiger ist. Das wars.
Jetzt wollte ich für dich das Zweitwohnsteuergesetz durchforsten und gucken, wie es in deiner Stadt funktioniert. Und was stelle ich fest? Ich weiß nicht, welches Frankfurt du meinst und kann deshalb nicht nachforschen. Schade.
"Hey Leutz"
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Dieser Leutz ist der Einzige, der noch gar nicht geantwortet hat, wie? Vielleicht hat er noch niemanden gefunden, der ihm vorliest.
"will unbedingt rzt werden"
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"rzt", schon klar. Hoffentlich komme ich dann nicht aus Versehen zu dir zur Behandlung. Auf die Zensuren ("keine 4") kann man sich ja auch nicht mehr verlassen.
Klar kannst du das fordern. Du kannst Zinsen fordern und du kannst auch eine Strafe fordern.
Preisvereinbarungen dieser Art sind immer Bruttopreisvereinbarungen, egal, wie MediaMarkt das nennt. Sie verkaufen halt für den Preis billiger, der die Umsatzsteuer ausmacht. (Natürlich haben sie das vorher hinaufkalkuliert, du sparst als nichts.)
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Ich halte diese Aktion für ziemlich dumm, nämlich weil es genau die Fragen aufwirft, die die Fragestellerin hier zeigt. Man kann dem normalen Kunden oft nicht erklären, wie die Zusammenhänge sind.
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Im Prinzip müsste man mit den Kassenzettel hingehen und unter Hinweis auf die Werbekampagne die enthaltene Umsatzsteuer einfordern. Vielleicht mache ich das mal.
Hm...ich bin mir nicht sicher, aber ich könnte mir vorstellen, dass es ziemlich eindeutig ist, denn es heißt ja Kapitalertragsteuer und nicht Kapitalsteuer.
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Was meinst du?
Was ist denn eine Pendlerpauschale?
Die Gesetzeslage hat sich ab 2009 (nicht 2008) geändert. Nach § 241a HGB müssen Einzelunternehmer in bestimmten Grenzen keine Bilanz aufstellen. Diese Grenzen orientieren sich am § 141 AO, aber die Vorschrift funktioniert anders.
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Die nochmalige Umstellung von Bilanz auf EÜR - so sie denn möglich ist - ist allerdings teurer als die Bilanzierung fortzuführen.
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Der Fehler, den der Kollege da möglicherweise gemacht hat und der mir nicht unterlaufen würde, ist, dass er für 2007 keinen Antrag nach § 148 AO gestellt hat. Aber das kennt eben nicht jeder, und schon gar nicht die Billig-Steuerberater der Firma "Feld, Wald & Wiese".
Bitte um Aufklärung: Was geht mit der Einkommensteuererklärung?