Wenn Du eine Abmahnung im Briefkasten hast, dann ist es eigentlich schon zu spät! Trotzdem solltest Du Ruhe bewahren und zu einem Fachanwalt gehen!
ich gehe mal von aus, dass Du ein W-LAN nutzt. Für diesen Fall, daß dein W-LAn nicht ausreichend gesichert war und durch unbefugte Dritte zum FileSharing genutzt wurde, dann wird man dich als Anschlussinhaber wegen Mittäterschaft verantwortlich machen. Solltest Du nachweisen können, daß Dein W-Lan ausreichend gesichert war, wird man behaupten, dass Du selbst runtergeladen hast. In diesem Fall müsstest Du nachweisen können, daß deine IP falsch ermittelt wurde, was schwer fallen sollte. Solltest Du nachweisen können, daß Du zum Tatzeitpunkt z.B. in Urlaub warst und vergessen hast, Dein nicht ausreichend gesichertes W-Lan abzuschalten, dann haftest Du als Störer. Als Anschlussinhaber wirst Du mit Sicherheit haftbar gemach werden, so oder so.
Um aus der Sache mit einem blauen Auge raus zukommen, was nicht heist, daß Du nichts zahlen musst, ist einiges zu beachten.
Was ist also zutun?
1. Du solltest Dich von einem Anwalt vertreten lassen.
2. Dieser sollte eine modifizierte Unterlassenserklärung für Dich abgeben.
3. Deinen Anwalt einen Vergleich aushandeln lassen und diesen akzeptieren.
4. Wenn möglich, dann nur noch LAN nutzen oder Dein W-LAN von einem Fachmann sichern lassen
Was solltest Du auf keinen Fall tun?
- Niemals selbst mit dem Gegner in Kontakt treten!
- Die Unterlassenserklärung auf garkeinem Fall unterschrieben und zurücksenden!
- Die Forderung in der Abmahnung auf keinen Fall bezahlen, denn das käme einem Schuldeingeständniss gleich und könnte weitere Abmahnungen nach sich ziehen!
- Wenn möglich, Beweise sammeln, die zweifelsfrei Deine Täterschaft bzw. Deine Mittäterschaft ausschließen. (Urlaub)
Es ist bekannt, dass einige Abmahnanwälte gleichzeitig Geschäftsführer der Firmen sind, die die IP-Adressen in Tauschbörsen ermitteln. Deshalb haben diese Anwälte ein besonders großes Interesse an einer Strafvervolgung, da hier zweimal Kassiert werden kann. Einmal in dem die Ermittlungsarbeit in Rechnung gestellt wird, und dann durch eine Verurteilung, denn da sind vom Verurteilten die Anwaltskosten zu tragen. Beides ist nicht billig.
Zu bedenken sei aber, dass auch für die Abmahnanwälte ein Prozess ein erheblicher logistischer und kostenintensiver Aufwand darstellt. Deshalb lassen sich die meisten Abmahnanwälte bei Bagatellen, also wenn es nur um ein oder zwei Musiktiteln oder ein Album oder einen Film geht, auf einen Vergleich ein. Mit einem solchen Vergleich lässt sich für die Abmahnanwälte am schnellsten und unbürokratischsten Geld verdienen. Dieser Vergleich muss allerdings der von Dir beauftragte Anwalt aushandeln. Nicht Du selbst. Um so besser Dein Anwalt, um so besser fällt der Vergleich zu deinen Gunsten aus.
Viel Glück