Frage: 1. Das neue Mieterhöhungsschreiben hat auch wieder eine neue 3 Monatsfrist ab Zugang ? Und dann blickt der Mieter immer noch nicht richtig durch (schaut sich die Rechnungen nochmal an um da den Durchblick zu bekommen, was alles nochmal zur Balkonsanierung und Dämmung gehört um auf die abgezogene Summe zu kommem und ob das alles stimmt) 2. Und ob das neue Schreiben so gerechtfertigt ist ? Soll ja für den Laien verständlich alles aufgelistet sein. 3. Es ist doch eine Frechheit vom Anwalt, zu schreiben "entgegenkommender Weise bereit" Frist bis 15.2 viel zu kurz. Und die Hausverwaltung hatte sich rechtswidrig verhalten,weil keine Antwort auf den Widerspruch und einfach dann die Neue Miete abgezogen wurde. 4. Nur einen Teil der neuen Haustüre bezahlen,da sie doch teilweise defekt war ? Mieter hat am Montag 11.2. (ein telefonisches Gespräch mit dem Mieterverein und hat den Anwalt des Vermieters um eine Verlängerungsfrist von 2 Wochen,da er keine Termine eher frei habe. Vielen Dank für evtl. Antworten. Lg.
Hallo
kann mir keiner eine Antwort liefern? wie es ist ,wieviel Mietminderung, bei 1 Zimmerwhg.?
danke
Hi fristlos kündigen kann ich nur,wenn ich nachweisen kann, das eine Gesundheitsgefähdung vorliegt. Und Mietminderung wird mit Bruttomiete gemacht. Nur weiss ich nicht wenn ich Widerspruch dagegen einlege, ob die mit Anwalt kommen. Eigentlich muss ja der Vermieter mir beweisen, das es an mir liegt. Er muss ein Gutachten erstellen lassen,das es nicht von Baumängel usw. kommt.Ich woh da nicht mehr. Wohne bei meiner Mutter. Bin aber nicht ausgezogen. Whg. ist also noch voll. Lg.
Hallo
Googelt mal nach "Wurmdelikatessen" Enthüllungen um Katzen und Hundefutter.
Hallo hab mich verschrieben. Vorauszahlung am 10.6. für das 2. Quartal. Für das erste Quartal ist die Vorauszahlung und die nachzahlung im normalen Steuerbescheid schon bereits mit gerechnet. Danke