Hallo nochmal,

darf ich die unten aufgeführten Sachen auch schon im Voraus erledigen, also 2 Wochen vorher (17.06.13 bis 30.06.13)? Ich kann die Wohnung in Kaltenkirchen nämlich erst ab 01.07.13 beziehen.

-Ummeldung Deines Wohnsitzes von Amt Neuhaus nach Kk. - Hierzu wird Dein Personalausweis geändert (es kommt ein Aufkleber mit der neuen Anschrift drauf). Dies erledigst Du bei der Gemeindeverwaltung Kk., Ordnungamt.

-Abmeldung an Deinem bisherigen Wohnort Amt Neuhaus (Gemeindeverwaltung)

-Ummeldung Deines Kfz/Motorrades. Die Kfz-Zulassungsstellen des Kreises Segeberg findst auch hier: http://www.segeberg.de/index.phtml?NavID=1843.161&La=1

-Die Ummeldung dürfte rund 70-80 € kosten (neue Kennzeichenschilder usw.) Was Du an Unterlagen zur Ummeldung mitbringen mußt, findest Du auch auf den Webseiten des Landkreises Segeberg.

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Kündigung KFZ-Vers., Vorsicherer übermittelt SF3 statt SF26 wegen Sonderkondition?

Hallo,

ich hatte letztes Jahr die KFZ Vers. von meinem Vater gekündigt zum 01.01.13. Bei der neuen Vers. die ich über Check24 gefunden hatte, müsste er nur 236,25€ mit SF26 zahlen, anstatt wie bei seinem Vorversicherer 337,44€ mit SF26. Da die neue Vers. nur die SF3 anstatt SF26 übermittelt bekommen hat, soll er nun 481,72€ zahlen!!!

Das versicherte Auto ist ein Neuwagen, 3 Jahre alt, Vers. wurde nie Anspruch genommen beim Vorversicherer.

Darauf habe ich die neue Vers. angeschr. und die letzte Beitragsrechnung vom Nov. 2012 beigefügt, wo ersichtlich ist, dass er die SF 26 hatte und nicht SF 3. Das können die leider nicht akzeptieren, die brauchen die Bestätigung von seinem Vorsicherer.

Habe mich mit seinem Vorversicherer nochmal in Verbindung gesetzt und die haben mir gesagt mein Vater hätte eine Sondermitgliedschaft bzw. Einstufung, weil er ein jahrelanger Kunde wäre und deswegen kann nur SF 3 anstatt SF 26 übernommen werden, häh?

Bei der Beitragsrechnung aus Nov. 2012 stand:

"Ihrem Vertrag liegt eine nur bei uns gültige Sondereinstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts zugrunde, der einen erheblichen Beitragsvorteil für Sie darstellt. Die ausgewiesene Schadenfreiheitsklasse kann daher nicht in vollem Umfang auf andere Personen übertragen oder bei einem Versichererwechsel weitergegeben werden."

In einem anderen Satz aus 2010 steht: "Ihr Fahrzeug ist bei uns aufgrund unternehmensindividueller Regelungen in eine besonders günstige Schadensfreiheitsklasse eingestuft worden. Diese Rabattklasse und deren Fortschreibung sind nicht auf andere Personen oder Vesicherer übertragbar."

Was bedeutet denn "nicht in vollem Umfang" bei Vers., ich hätte gedacht da wären dann nur eine oder zwei SF-Klassen Unterschied und nicht 23 SF Klassen...

Wer hatte diesen Fall schon mal und wie ist die gesetzl. Lage hierzu?

Ich bitte um Eure Hilfe!!!

Danke.

Schönen Gruß Endurorider

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Im Anhang findet Ihr die Schreiben von den Vers.

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