Reden wir von ALG1 oder ALG2?
Beim ALG1 ist es so:
Wenn du krank geschrieben bist, zahlt die Arbeitsagentur nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Ist aber eher Ausnahme (Langzeitkrank mit Restleistungsvermögen).
Solltest du also weiter krank sein, nachdem dein Arbeitsende eintritt, ist die Krankenkasse dein Geldgeber (Krankengeld).
Den Antrag ALG1 kannst du erst ab dem 1. Tag der Genesung stellen. Vorher bekommst du die Arebitslosmeldung nicht (brauchst du aber, damit der Antrag bearbeitet wird).
Tipp:
Melde dich online Arbeitssuchend, Füll online den Antrag aus und geh am 1. Tag der Genesung persönlich zur Agentur um dich arbeitslos zu melden (Perso nich vergessen).
Dann hast du alles schon fertig und die können sofort loslegen mit der Bearbeitung.
ALG1 wird rückwirkend monatlich gezahlt. Also Ende Dezember für den Dezember.
LG