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Hallo! Also wenn das Kind im Heim oder in einer betreuten Wohngruppe (Jugendwohngruppe)lebt und dann nach Hause übers Wochenende kommt dann wird von dem Heim oder der Einrichtung ein Unterhaltungskosten Betrag gezahlt von 6,50 pro Übernachtung!!! ABER: ich weiß jetzt nicht genau ob das NUR so ist wenn man Hartz IV bekommt, weil dann bekommt man ja für dieses Kind keinen Beitrag weil es ja nicht im mütterlichen Haushalt lebt!!!