Da ist aber wirklich gemein und unsozial von dem Arbeitgeber, wo gibt es so was? Ich würde einen Anwalt kontaktieren um die Nachzahlung der Überstunden und Zahlung des Urlaubsgeldes durchzusetzen. Da hat man gute Chancen, das Geld wieder zu bekommen. Was die Begründung in der Probezeit betrifft ist es leider so, dass die Arbeitgeber durch diverse Gesetze sich abgesichert haben und keine Begründung in der Probezeit äußern müssen.

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Nein, sie werden nicht giftig, im Gegenteil, durch das Einweichen im Wasser für einige Stunden werden viele Nüsse sogar bekömmlicher. Es hat mit biologischen und chemischen Prozessen zu tun. Viele ältere Menschen weichen die Nüsse vor dem Verzehr ein, um diese besser vertragen zu können.

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