WEG-Verwalter behält alleinig den Schlüssel für den Heizungskeller?
Hallo,
es geht einmal wieder um unser WEG.
Als Ferienhaus Betreiberin habe ich 80 % des Wohnungseigentums und leider nur eine Stimme. Die beiden übrigen Eigentümer besitzen 10 % des Wohnungseigentums und verfügen auch über eine Stimme. Morgen möchte der Verwalter abstimmen lassen, dass der Heizungskeller und der dahinter befindliche Gemeinschaftskeller abgeschlossen wird und geräumt wird. D.h. der Keller im hinteren Bereich soll nicht genutzt werden, weil die beiden übrigen Eigentümer mit einer Stimme diesen tatsächlich nicht benötigen und uns nötigen möchten.
Da wir 13 gewerbliche Ferienwohnungen betreiben und recht oft die Heizung ausfällt, können wir nicht kurzerhand an die Heizung, um Wasser aufzufüllen oder kleine Mängel zu beseitigen. Der Verwalter wohnt 60 km entfernt. Natürlich wurde er von den übrigen Eigentümern gewählt, wogegen wir nichts tun können. Hat er das Recht dazu, alleinig den Schlüssel für den Kellerraum zu verwahren? Und muss man einen Keller leer stehen lassen?
Es kam übrigens zu dieser Beschluss -Vorlage, weil wir uns dagegen gewehrt haben, dass die übrigen Eigentümer ohne Absprache unsere Parkplätze markiert haben und um 20cm geschmälert haben. Also ein sogenannter Racheakt.