Hi, ich habe mich auch beworben mit einer Deuteranomalie also Grünschwäche. War beim PÄD zur Untersuchung und bei den Farbsehtests sei ich wohl auffällig gewesen. Hatte aber im Vorfeld ein unauffälliges Attest eingereicht. Musste zur endgültigen Abklärung nach Ulm zur Uniklinik und da war es leider negativ, bin somit PDU. Eine minimale Grünschwäche ist erlaubt, solang der Anomaliequotient nicht über 2.0 ist. Geh lieber mal zum Augenarzt und lasse den Wert messen.

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