Ein sehr guter Wodka wird von Jaunalko aus Estland hergestellt. Entweder den Wodka Kurland (gut für Pur trinken) oder den Arsenitch (sowohl pur als auch als Basis für Cocktails). Beide so um die 15 € für 0,7 Liter. Ansonsten gibt es immer mal Schnäppchen bei Ebay oder so. Derzeit bei Ebay, aber immer gleich 6 Liter für 63 e und Porto
Heizun entlüften,mit dem vermieter reden und um Abhilfe bitten (Frist setzen) und erst dann, wenn alles nichts hilft. Miete mindern (max 20 %)
Auf deinen Kontoauszügen müßte der Zins- und der Tilgungsanteil Deiner mtl. Rate ersichtlich sein. Tilgungsbeträge der ganzen zurückliegenden Zeit addieren und von der Darlehensschuld abziehen, dann hast ´Du deine Restschuld. Dazu addierst Du dann deine Vorfälligkeitszinsen. Ansonsten den Jahreskontoauszug, den dir die Bank geschickt hat, ansdehen und die gleiche Rechnung vornehmen. Zur Kontrolle dann evtl. noch den Zins- und Tilgungsrechner von Interhyp aus dem Internet verwenden und gegen rechnen.
Der Versuch von Euch, die tatsächlichen Verhältnisse an die rechtlichen Voraussetzungen einer Leistungsgewährung anzupassen, dürfte erstmal gescheitert sein. Beim zweiten Mal etwas cleverer vorgehen: "tatsächliche" (für das Amt nachvollziehbare) Trennung mit Titulierung einer Unterhaltsverpflichtung beim Jugendamt etc. etc., getrennten Wohnsitzen, schriftliche Vereinbarung eines Besuchsrechtes. Aus allem muß hervorgehen, dass die Tochter bei ihm lebt. dann muß er sich, sofern das Kind unter 6 Jahre ist, dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stellen, sondern bekommt ALG II für sich und das Kind und MB für Alleinerziehende. Deine Unterhaltsverpflichtung bemisst sich dann nach deiner Leistungsfähigkeit. Das alleinige Sorgerecht ist Quatsch. Allerdings müssen Du und Dein Freund davon ausgehen, dass sich der Außendienst des JobCenters Euch besonders hingebungsvoll annimmt und ggf. auch das Jugendamt auf den Hals hetzt.
Viel Glück
Ernst Jünger: Im Stahlgewitter
Sieht man den Menschen lediglich aus naturwissenschaftlicher Sicht, dann ist die Frage wohl mit "Nein" zu beantworten. Glaubt man an eine "Seele" und stellt diese in den Mittelpunkt des Seins, dann sollte man vorher folgendes bedenken: Haben auch unsere Fleischlieferanten eine Seele? Wenn nein, warum? Ist eine Seele sterblich bzw. kann sie erlöschen? Wenn sie unsterblich ist, wohin geht sie? In ein anderes Lebewesen oder in eine andere Dimension? Wo sitzt die Seele? Man kann diese Frage daher nicht ohne eine entsprechende Glaubensansicht beantworten? Am Ehrlichsten ist m.E. die Auffassung, dass "Seele" eine theologische Interpretation von menschlichen Empfindungen, Verhaltensweisen und Vorgängen im Lebewesen (alle Lebewesen, auch Tiere)ist, die verstandesmäßig nicht zu erfassen sind (weder mit Naturwissenschaften, Psychologie). Auch danach bist Du dann ein Anderer
Für Bayern (Unterkunftskosten sind kommunaler Teil in den Argen)gilt bei der genannten Konstellation, dass die Unterkunftskosten bei diesem Wissensstand seitens der Arge i.d.Regel nicht übernommen würden. Aufgrund der Pflege Deiner Mutter stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, d.h. dass Du von der Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme freigestellt bist. Pflegegeld ist grds. anrechnungsfrei auf SGB II Leistungen.Knackpunkt bei der KdU (Kosten der Unterkunft) ist der Lebensmittelpunkt. Dieser liegt m.E. eindeutig in der Wohnung Deiner Mutter für die Dauer der Pflege durch Dich. Ein wohlmeinender Leistungssachbearbeiter kann jedoch die Auffassung vertreten, dass ein Rückkehrwille nach Beendigung der Pflege in Deine Wohnung gegeben ist und die KdU weitergewähren.Er müßte aber auch die normale Regelleistung gewähren. Rechnet er jedoch Dich und Deine Mutter in eine Bedarfsgemeinschaft, dann macht er es falsch und verquickt verschiedenen Konstellationen. Der hiesige kommunale Rechnungsprüfer und der Bay.Komm.PV. akzeptieren die von Dir genannte Konstellation in begründeten Einzelfällen.
Grundsätzlich haben sich bspw. alle EU-Mitgliedsstaaten auf die Gewährung von steuer- oder beitragsfinanzierten Sozialleistungen verständigt. Diese wird auch gewährt, allerdings in Abhängigkeit zum individuellen Lebensstandard des Landes. Dies beinhaltet unterschiedliche Leistungshöhen und unterschiedliche Leistungsdauer. Sie ist auch allen EU-Bürgern in jedem Land zu gewähren. Deutschland leistet sich allerdings den Luxus, Leistungen, die Deutsche im Ausland erhalten, im Bedarfsfalle aufzustocken (sog. Sozialhilfe für Deutsche im Ausland). Eine echte Grundsicherung gibt es bspw. in allen skandinavischen Ländern, in B, NL, L, A und der Schweiz. Auch in Norwegen (im Gegensatz zu anderen behauptungen), allerdings an Arbeitsleistung gekoppelt
Wenn ein beamter innerhalb von sechs Monaten drei Monate dienstunfähig war, wird er zwingend vom Amtsarzt untersucht, der im Auftrag des Dienstherrn feststellt, ob in weiteren sechs Monaten die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit gegeben ist. Wenn nein, wird er in den einstweiligen Ruhestand versetzt (vielleicht ist das schon der Fall und er gibt es nicht zu).Erfolgt keine Reaktion des Dienstherren, bestehen drei Möglichkeiten: a) Dienstherr schläft bzw. fürchtet juristische Probleme (meistens der Hauptgrund) b) die Erkrankung ist längere Zeit unterbrochen gewesen (6 Monate), was der Unterstellung "Planung" entspräche oder c) sowohl dem Dienstherren als auch deinem Verwandten kommt diese Situation gelegen und sie haben ein diesbezügliches Gentlemen´s agreement getroffen (kommt häufiger vor als man denkt; speziell bei Lehrern und Finanzbeamten). Bin selbst lange Jahre Dienstvorgesetzter mit Personalentscheidungskompetenz gewesen und weiß wovon ich rede.