Selbst, wenn Du die erste Verhandlung gewinnen solltest, wird Dein Arbeitgeber in die nächste Distanz gehen, wo Du dann ohnehin einen Anwalt brauchst.

Du liest das nicht mal eben aus dem Internet raus, was ein Anwalt studiert hat.

Die Gegenseite knallt Dir Paragraphen um die Ohren, wovon Du noch nie was gehört hast - und der Richter geht davon aus, dass es Dir nicht so wichtig sein kann, wenn Du ohne Anwalt erscheinst.

Recht haben und Recht bekommen sind auf dieser Welt nicht das Selbe.  (-:

Die Kosten trägt immer der Verlierer.

Viel Glück !

...zur Antwort

Wer gern Weizen trinkt, macht auch gerne mal ne Brotzeit.

Wie wärs mit nem großem, abgehangenen Schinken vom guten Metzger - gibt`s auch mit Schneidbrett als Geschenkset.

Oder eben einen Fresskorb mit verschiedenen Delikatessen zur zünftigen Brotzeit. Da kannst Du nix falsch machen.

Bin 50,  Techniker und trink auch gern Weizen  (-:         

...zur Antwort

Was soll denn das sein ?  Eine Legitimation für freie Meinungsäußerung ?

In einer Demokratie ist das ein Grundrecht - auch wenn es Sinn machen würde, manchen Schwachköpfen den Mund zu verbieten. 

Allerdings sind nicht nur die geistig minderbemittelten das Problem. Populisten haben oft genug Abitur und wissen einfach, wie Meinung gebildet werden kann. Diese würden den Schein doch locker schaffen. Oder willst Du den Charakter testen ?  >  Unsinn.

Ebenso könntest Du eine Legitimation zum Wählen und zum Kinder kriegen bzw. erziehen zum Thema machen.

> kindisches, weil unrealistisches Gedankengut !

...zur Antwort

Das Belohnungszentrum hat Kapazitäten frei.  Der Entzug ist eine respektable Angelegenheit - dafür muss es Anerkennung geben.

Zum Streiten gehören auch immer zwei - und der Klügere gibt nach bzw. realisiert, ob es ( das Streitthema ) einen Disput wert ist.

Ansonsten Geduld haben, Sport treiben und Dinge tun, die Freude machen.

Viel Glück  (-:

...zur Antwort

Soweit ich weiß, ist das auch Einkommens abhängig. Wenn Du mit Deiner "Jobberei" mehr als 8500.- € im Jahr (oder so ) verdient hast, steht Dir kein Kindergeld zu. Die Voraussetzung ist auch, dass Du in Ausbildung ( Schule oder Lehre ) bist, bzw. nachweislich suchend für eine Ausbildung.

Dann ist es - glaube ich - auch so, dass es Deinen Eltern zusteht, so lange Du in deren Haushalt lebst. Ansonsten Dir selbst.

Nachzahlung mit Nachweis der Ausbildung sollte kein Problem sein.

...zur Antwort

Die ausweisbare MwSt interessiert nur, wenn Du selbständig bist und selber Rechnungen stellst, in welchen Du Mehrwertsteuer auf Deine Leistung aufschlägst.  Dann kannst Du das Fahrzeug ( Betriebsfahrzeug ) gegenrechnen. D.h., Du würdest effektiv keine MwSt bezahlen.

Wenn das der Fall wäre, wüsstest Du das aber.  (-: 

...zur Antwort