Genau genommen muss du die halbe Stunde Pause machen. Das schreibt dass Arbeitszeitgesetz so vor. Interessant ist dabei, das dein Chef darauf zu achten hat, das du die auch tatsächlich machst. Laut §1 ABs. 1 dient das Arbeitszeitgesetz deinem Gesundheitsschutz. Tja und nach dem Arbeitsschutzgesetz, hat der Arbeitgeber derartige Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Also, sieh zu dass du in Zukunft die entsprechenden Pausen auch machst ;). Eine von dem Gesetz abweichende Regelung ist übrigens nicht zulässig. Er kann dir diese Zeiten also gar nicht anrechnen.
Also entweder du bleibst auf der warmen Seite des Farbkreises, dass könnte dann Apricot oder Terracotta sein oder du gehst auf die andere Seite. Das wäre dann am ehesten ein Gelbgrün. Dass ganze natürlich eher in Pastelltönen sonst wird es duster. ;)
Jaaa zum Arzt gehen und den Finger röntgen lassen . Evtl. ein Trümmerbruch ? Das Internet ersetzt keinen Arzt ;)
Mündliche Arbeitsverträge sind grundsätzlich unbefristet weil eine Befristung der Schriftform bedarf. Eine Kündigung muss auch schriftlich erfolgen. Ja sind genauso 4 Wochen Kündigungsfrist.
DC 01 ist ein Feinblech bzw. beschreibt die Werkstoffeigenschaften im Sinne der Normen. Wir reden also von einem feuerverzinten Feinblech.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen.
Der oben genannte Text gilt ebenso für Konzerte wie für Discotheken. Also ein Zettel reicht nicht. ;)
Nein ist es nicht, du must ja für die restlichen Tage deiner Ausbildung auch kein Geld zurück zahlen. So etwas gibt es grundsätzlich nur bei Fortbildungen von Arbeitnehmern.
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BBiG ist eine Vereinbarung nichtig, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt. Insbesondere gilt dies für eine vertragliche Verpflichtung Auszubildender, für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BBiG).
Hatt der Vermieter denn bei dem zweiten Treffen, vor Zeugen, zugesagt dass er bis zum Einzugstermin den Boden reinlegt ? Grundsätzlich ist ein mündlicher Mietvertrag genauso gültig wie ein schriftlicher. Aber Recht haben und Recht bekommen, können zwei verschiedene paar Schuhe sein. Setz ihm eine Frist für die Übergabe der Schlüssel und der Unterlagen, genauso wie für die Renovierungsarbeiten. Aber schriftlich ! ;)
Also du must ja mindestens die 12 Pflichtstunden machen, die so genannten Sonderfahrten. Ich selber habe vorher 5 Doppelstunden als Trainingsfahrten gemacht, hatte aber vorher schon einen Autoführerschein. Ich muste mich also nur noch an die Handhabung der Maschiene gewöhnen und die Abläufe der Grundfahraufgaben ein wenig üben. Alles in allem keine 1400 Eur meine ich. War allerdings vor 2 Jahren ;)
Dass Kind benötigt einen Kindersitz wenn es die vorhandenen Fussrasten und Festhaltemöglichkeiten nicht nutzen kann. Jedenfalls wenn wir von einem Motorroller reden :D :D
Nein, es geht darum dass du 0,2 ps pro kilogramm haben darfst. Bei 48 Ps muss der Bock dann mindestens 175 Kilo wiegen. da die Dominator weniger Ps hatt darf sie auch weniger wiegen. Bei 32 KW also mindestens 160 Kilo und da liegt die Dominator ja drüber. ;)
Also, Quad gleich PKW Führerschein außer es hat nur 50 ccm :). Was du dir kaufst, hängt vom späteren Einsatzzweck ab. Willst du damit auf der öffentlichen Straße fahren ? Dann benötigst du zweckmäßigerweise eine LOF-Zulassung. So eine Zulassung kann durchaus bis zu 1300 Eur extra kosten ( Weil Beleuchtungseinrichtungen angebaut werden müssen). Darauf achten, wenn du Preise vergleichst! Willst du zwei Personenbetrieb oder vielleicht mehr die Nutzung als Arbeitsfahrzeug ? Um mal einen Preis auszuhusten. Ein Quad mit um die 500ccm mit LOF-Zulassung geht um die 6000 EUR los, wenn es ein bisschen was taugen soll.
Seit dem 01.05.2014 gilt : 90 EUR kostet der Mist. Weil du den Auspuff vorsetzlich manipuliert hast Bei einem defekt wären es 20 Eur. Punkte gibt es dafür keine mehr, da ein zu lauter Auspuff nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigt (Bußgeldkatalog Nr 214 a) Dein Auspuff verstöst gegen Nr 214b, dafür gibt es nach der Neuregelung keine Punkte. Und ja, ich würde ihn wieder einbauen, weil ohne das Teil deine Betriebserlaubnis erlischt und die dich ohne dass Ding ganz sicher nicht weiter fahren lassen. ;)