Ein Fahrgast, welcher einen gültigen Fahrschein hat MUSS befördert werden. Er hat sich zwar nicht richtig verhalten mit dem "über die Gleise laufen" aber der Zugbegleiter/Triebfahrzeugführer darf den Fahrgast aus dem Grund nicht aus der Beförderung ausschließen. Es laufen einige Verfahren gegen Zugbegleiter, weil sie Personen von der Beförderung ohne Recht ausgeschlossen haben.

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Schildere den Sachverhalt an DB Fahrpreis nacherhebung in Baden-Baden schriftlich oder per Formular. Dies ist die einzigste Stelle, welche diese Fälle bearbeitet, ein Service Point kann da genauso wenig machen ;) hier der link:

http://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/emailservice/index.html

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In welcher Stadt musst Du denn fahren... denn dann kannst du dir vom jew. Verbund einfach ein 4er Ticket holen, und kannst es entwerten wann du willst, pro fahrt und pro Person eben ;)

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Klar, wenn dein Freund Vollzeit-Schüler ist, dann gibt es das Schülerferienticket NRW ein Preis ganz NRW in allen Zügen des Nahverkehrs und in allen Verbünden gültig.

Für bessere Auskünfte bräuchte ich mehr Infos von dir ;)

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Da auf dem Ticket wahrsch. der konkrete Zielbahnhof steht und kein City Ticket zusätzlich gekauft wurde (2 in 1) gilt das Ticket nur bis zum Zielbahnhof, d.h. Du musst dir am Zielbahnhof oder im Bus ein Ticket des RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund).

Allerdings weiß ich nicht ob du ein Sonderticket bzw. Aktionsticket hast, am besten Du nennst mir einfach mal die Überschrift bzw. den Namen des Tickets und dann kann man besser helfen ;)

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Also natürlich kannst du, bzw. eher deine Eltern ein Tcket so oft sie wollen beantragen, wenn das aber schon dreimal vorgekommen ist und es immer Probleme mit dem Konto gibt, dann ist das wohl die Bonitätsprüfung. Denn der Verkehrsverbund möchte sichergehen , dass er auch sein Geld bekommt.

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Der KVV ist ab Bühl gültig, d.h. die Scoolcard auch, von Bühl fährt die S4 oder Du nimmst den schnelleren RE/IRE nach KA-Hbf

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Leider spricht sehr viel dagegen ;) In Deutschland darf kein Lokführer oder Triebfahrzeugführer im Bahnverkehr jemanden vorne mitnehmen, nicht einmal die eigenen Kollegen, wobei die Realität oft anders aussieht, aber es wird kein Unternehmen offiziell eine Mitfahrt oder ein Praktikum genehmigen. Zusätzlich gilt grundsätzlich eine Altersbeschränkung von 21 Jahren im Eisenbahnverkehr.

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Zunächst einmal arbeitet an für sich niemand bei der S-Bahn Rhein-Neckar, wenn dann bei DB Regio Rhein-Neckar und ob es toll ist, dort zu arbeiten muss jeder selbst für sich rausfinden ;). Wenn du dort ein Praktikum machen willst, dann solltest du einen bestimmten Beruf dort anvisieren. Und wenn Du denkst, Du könntest als Lokführer ein Praktikum machen, dann ist das falsch, denn das ist dort und niergends anders in Deutschland nicht möglich, zumal man dafür 21 sein muss.

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Bei der DB kannst du an für sich alle Berufe anschauen, allerdings nicht in Berufe die in den direkten Bahnbetrieb gehen, denn dort gibt es eine Altersgrenze von 21 z.B. ist es nicht möglich als EIB-Lokführer ein Praktika zu machen, denn 1. ein Lokführer darf offiziell niemanden mitnehmen und 2. eine Lok selber fahren kannst du sowieso nicht... und zusätzlich auch hier die Begrenzung von 21 Jahren

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Die 7 Euro sind keine Strafe, sondern eine Bearbeitungsgebühr, dass auf dem Schein bzw. Überweisungsträger 40€ draufstehen, ist normal, denn dies ist ein Vordruck.

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Nein, leider gibt es als Schüler keine alternative, d.h. Du musst wegen den paar Km eine Scoolcard bzw. ein KVV Ticket haben. Zumal Wörth und Umgebung alles KVV ist, dort is nur Übergangsbereich, deshalb ist dort der VRN ebenso gültig, allerdings solltest Du unbedingt die zeitliche Einschränkung des Maxx-Tickets in Ü-Bereichen beachten, denn in Ü-Bereichen sowie in der Westpfalz ist das Maxx-Ticket an Schultagen erst ab 14 Uhr gültig ;)

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Die Scoolcard des KVV gilt ohne Begrenzung im gesamten KVV-Netz in allen Zügen des Nahverkehrs (S-Bahn, IRE, RE, RB, Tram ...) Zu Deutsch auf der S4 >Heilbronn bis nach Eppingen; S4>Achern bis Bühl; S41>Freudenstadt bis Kirschbaumwasen; S3>Germersheim via HD-MA-LU bis nach Bad Schönborn Kronau; S5>Bietigheim-Bissingen bis nach Vaihingen (Enz) ansonsten in allen Tramlinien komplett, sowie in den Linien S1/S11; S2; S51/S52; S6; S9; S33 Bei den RE/RB Linien gelten die selben begrenzungen wie in den jew. S-Bahnen auf der jew. Linie und wenn Du das ganze als Plan haben willst, dann geh auf www.kvv.de und guck dir den Wabenplan an ;) oder das Liniennetz, denn dort sind alle ungültigen Bereiche farblich nicht ausgefüllt ;)

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