Muss ein Einzelhändler ein Malbuch zurücknehmen, wenn die Einwilligung der Eltern fehlt?
Hallo,
diese Frage beschäftigt sich mit der Geschäftsfähigkeit von Personen. Es ist eine Übungsfrage aus der Schule, aber ich bin mir bei der Antwort nicht ganz sicher.
Es geht darum, dass ein sechsjähriges Mädchen (geschäftsunfähig) ein Malbuch gekauft hat ohne das Wissen ihrer Eltern, und diese nun vom Einzelhändler wollen, dass er das bemalte Buch zurücknimmt. Es gibt verschiedene Antwortmöglichkeiten, ich bin mir jedoch nicht sicher, welche davon tatsächlich zutrifft. Die falschen habe ich nicht mit aufgeführt, daher bleiben diese Antwortmöglichkeiten:
a) Nein, denn das Buch ist bereits bemalt worden und daher nicht mehr verkäuflich
c) Nein, denn die Eltern hätten im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht verhindern müssen, dass das Kind allein das Schreibwarengeschäft aufsucht
d) Ja, denn erst ab sieben Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig
Ich bin mir nicht 100% sicher, muss das Malbuch tatsächlich zurückgenommen werden, obwohl es bemalt wurde (d), da das Geschäft nichtig ist? Oder ist die Sorgfaltspflicht der Eltern dafür ausschlaggebend?
Schon einmal vielen Dank im Voraus!