Ja, laut Gesetz ist die Anfertigung einer solchen Aufnahme, die laut § 201a des StGB „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt“ verboten. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen bis 2 Jahre oder Geldstafen vor.
Die Polizei hat zur Zeit massive Probleme mit solchen Taten, da es den Verkehr verlangsamt, zu Folgeunfällen führen kann und die Beteiligten bloßstellt.
Es lohnt sich nicht, man wird für so ein Video nicht beliebter bei Freunden und Familie, und ist ein Unfallvideo tatsächlich ein schönes Souvenir?