Ja, laut Gesetz ist die Anfertigung einer solchen Aufnahme, die laut § 201a des StGB „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt“ verboten. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen bis 2 Jahre oder Geldstafen vor.


Die Polizei hat zur Zeit massive Probleme mit solchen Taten, da es den Verkehr verlangsamt, zu Folgeunfällen führen kann und die Beteiligten bloßstellt.


Es lohnt sich nicht, man wird für so ein Video nicht beliebter bei Freunden und Familie, und ist ein Unfallvideo tatsächlich ein schönes Souvenir?


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Kommt ganz drauf an - wenn ihr euch zum skypen verabredet und er dann einfach nicht da ist, gehört sich sein Verhalten tatsächlich nicht. Wenn du aber "davon ausgehst", dass er abends Zeit hat, und er dann spontan auf eine Party geht (z.B. weil er kurzfristig gefragt wurde), sollte daran nichts auszusetzen sein (vorausgesetzt, er reißt sich auf der Party zusammen! :)). Ich kann mir auch vorstellen, dass er einfach nicht damit "prahlen" will und dich nicht eifersüchtig machen will, wenn er sagt, dass er abends auf eine Party gehen wird.

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