Hallo,

es wäre erst einmal zu klären wovon wir hier überhaupt reden. Wer verkauft an wen? Einzelunternehmen oder vielleicht ne GmbH an Ihren Gesellschafter? Solltest dein Beispiel mal etwas genauer darstellen. Gruß

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es gibt einen sogenannten innergemeinschaftlichen erwerb neuer fahrzeuge. dann bist du als käufer in deutschland Mehrwertsteuerschuldner. Der Begriff wann ein Fahrzeug "NEU" ist, ist im USt.-Gesetz geregelt. Hängt auch von der km Leistung ab. Musst du mal nachlesen. Gruß

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Abwarten! :-)

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Statt Liegestütze die Arme nach hinten und auf einer kante d abstützen und so den Oberkörper auf und ab bewegen --> trainiert den trizeps!

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TelDaFax ist bereits dabei pleite zu gehen. Die Firma kauft zuerst den Strom und kann diesen nur bezahlen, weil die eigenen kunden in vorleistung treten und z.b. ein ganzes jahr vorauszahlen. das sxstem geht aber nicht auf. die firma bietet dir wahrscheinlich an den strom für ein ganzes jahr im voraus zu zahlen, dann ist es angeblich auch viel billiger. aber achtung, wenn die firma pleite geht, werden zuerst die gläubiger bedient, bei denen teldafax den strom gekauft hat, und danach bleibt nichts mehr übrig und deine vorauszahlung ist weg. du bekommst zwar weiterhin strom, weil du automatisch an einen anderen anbieter weitergeleitet wirst, aber den musst du nochmal bezahlen. tip: finger weg von teldafax!!!

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Hi! Welches Programm benutzt du für die ESt.-Berechnung? Vielleicht kann man dann helfen!

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Hallo! Du hast das schon ganz richtig erkannt. Du hast 850€ Einnahmen, davon wird ein Sparerpauschbetrag von 801€ abgezogen. Somit musst du noch 49€ versteuern. Wenn du den gesamten Freistellungsauftrag von 801€ bei dieser Bank erteilt hast, wird die Bank dir auch nur Abgeltungssteuer von den 49€ einbehalten. Falls nicht hält die Bank von halt von dem Betrag Abgeltungssteuer ein, für den kein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Auf noch nicht realisierte Gewinne (sprich noch im Depot vorhandenen Weten) wird keine Abgeltungssteuer einbehalten, erst bei Realisierung des Gewinns (sprich bei Verkauf). Steuerlich nennt man diese Geschäfte "Private Veräußerungsgeschäfte". Hoffe ich konnte schonmal helfen, falls du noch speziellere Fragen hast, kannst du mich gerne anschreiben! Gruß

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Du bist 19 Jahre und Schüler, dann vermute ich mal du bist noch nicht verheiratet und hast somit Steuerklasse 1. Bei steuerklasse 1 wird erst ab ca. 800 € Bruttolohn im Monat Steuer einbehalten. Fazit: Du hast keine Steuern bezahlt udn kannst somit auch keine zurück bekommen. Gruß

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