JEIN. Zivilrechtlich wäre es tatsächlich möglich. Dafür müsste irgendwie ein Vertrag zwischen dir und dem anderen in Betracht gekommen sein. Wenn er wirklich eindeutig hinweise und Vorschläge gegeben hat was zutun ist und man sich sicher sien konnte, dass du diesen Ratschlägen vertraust. Kann tatsächlich eine vertragliche Bindung entstanden sein.

Die Frage ist dann nur ob sich daraus rechtliche Ansprüche ergeben sollten. Das wäre im Einzelfall zu klären. Wenn in der Frage beispielsweise stand das es um xxx Euro geht usw. dann ist dein Interesse schon sichtbar gewesen.

Strafrechtlich wäre dann die Frage ob diese Person überhaupt handeln durfte.

Das wird dir der Anwalt genau erklären. Du musst auf jeden Fall die Frage und Antwort mitnehmen. Ob das alles im Einzelfall zutrifft, ist dann die Frage.

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Ich habe in Mannheim BWL und Politik studiert. So drastisch wie es einige hier ausdrücken möchte ich das nicht stehen lassen.

z.B.

Es gibt diese Art BWL-Student die mit teurer Kleidung punkten will/muss und es gibt diese Art BWL-Student die sich normal Kleidet und sich aufs Studium Konzentrieren.

Es ist absolut nicht abhängig von der Kleidung. Auch ich habe früh Anzug usw. getragen. Nun habe ich nach meinem Master angefangen Jura zu studieren und trage weiterhin Anzüge. Grund ist der, dass ich schon seit beginn meines Studiums in BWL für einen Bundestagsabgeordneten gearbeitet habe und noch arbeite, jetzt nur in einer anderen Position.

oder:

das sind die armleuchter die nix drauf haben und zmd mit Kleidung punkten wollen.

Da gab es kaum die Möglichkeit sich ständig umzuziehen. Es hat sich also ein Kleidungsstil ergeben der passend war. Genau so war es bei einigen meiner Freunde die u.a. in einer Firma oder in der Universität gearbeitet haben. Ich habe BWL ziemlich gut abgeschlossen. 1,x -- Jura läuft nun auch sehr flüssig.

Ich weigere mich also gegen die Behauptung es sein lediglich diejenigen die nicht durch Wissen punkten oder das es irgendwie Sonderlinge sein.

Das heißt jedoch nicht das jeder der BWL macht nun einen Anzug tragen muss, eben jeder so wie er will.

Lustig ist doch zu sehen, dass diejenigen die "normale" Kleidung tragen, versuchen die anderen abzuwerten. Wie oben in dem Beitrag. Warum? 

Sie relativieren es etwas, aber die Vorurteile hier sind schon massiv mitschwingend. Wie gesagt ich habe BWL und Politik in Mannheim und Berlin studiert -- dort wurde niemand wegen der Kleidung irgendwie anders behandelt, so das es Auswirkungen auf die Unileistung etc hätte. Nun studiere ich in München Jura und auch da ist es gemischt. Aber niemand wird gezwungen. Irgendwann im Zuge der Praktika und der Arbeitsstellen entwickelt es sich eben.

Wie soll ich, wenn ich von München nach Berlin pendeln muss mich jedesmal umziehen? JA ich bin student, aber eben auch Mitarbeiter. Wenn ich nun mit Jogginghose in der Bib des Bundestages sitze macht das einen sehr schlechten Eindruck.

Tatsächlich ist es so, dass man sich sozialisiert in seinem Milieu. Deshalb kommt dies bei Jura oder BWL öfter vor als bei Germanistik oder Kunstwissenschaften. Auch diese sozialisieren sich, nur eben in einer anderen Weise.


Wer das schon nicht begreift oder es sogar als Angriffsfläche sieht, der hat wirklich sehr sehr wenig begriffen. Also mein Rat, mach was zu dir passt. Geh erstmal so wie du bist in die Uni - es wird sich nach und nach ändern. Wie das genau aussieht ist unterschiedlich aber auf jeden Fall ist es in Ordnung.

Außerdem, so bin ich überhaupt in die Politik gekommen, weiß man nie was passiert. Ich wurde auf dem Campus angesprochen.

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Ich möchte hier auch meine Antwort zum besten geben. Vielleicht eine etwas vermittelde Antwort. 

Richtig ist, dass dir zum führen keine Rechtsposition entgegensteht. Du darfst also das Messer oder Kubotan führen. Nur muss einem klar sein was das bedeutet, denn auch wenn du es führen darfst ändert sich damit eine Position innerhalb des Rechts. Die abstrakte Gefahr die von dir ausgeht wird damit höher. 

Die Gesetze vermitteln hier. Beispielsweise wird die Körperverletzung in diesen Fällen härter bestraft. Allein aus der Erlaubnis des führend lässt sich keine Erlaubnis des Einsetzens generieren. 

Dir geht es in erster line um die Nothilfe so wie ich das verstanden habe. Auch hier kann es Fälle geben in denen der Einsatz nicht über die Nothilfe gedeckt ist. In dem Fall wird dir dann deine abstrakte Gefahr nachteilig. Denn kommt es zu einer Körperverletzung etc. Ist diese eben gleich mit höherer Strafandrohung belegt. 

Viele vermischen hier beides. Sie lehnen das führen moralisch ab. Erkennen nur nicht das dem Gesetzgeber dieser Umstand bewusst ist. Führt jemand legitimier Weise z.b ein Messer , überschreitet jedoch die Grenze des erlaubten, so trifft ihn gleich die höhere Strafe. 

Die kommt nun auf den Einzelfall an. Man sollte nur nicht den Fehler begehen aus der Tatsache des führens, die Legitimation des Einsetzens zu lesen. 

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Beantworte dir doch die Frage selber.

Nötigung steht in § 240 StGB.

Wer einen Menschen rechtswidrig mit

  • Gewalt
  • Drohung mit einem empfindlichen Übel

zu einer

  • Handlung
  • Duldung
  • Unterlassung

nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Hast du hier Gewalt oder eine Drohung verwirklicht? Nein. (Schon dann wäre Nötigung ausgeschlossen, aber weil es so spaß macht)

Musste die Radfahrerin irgendwie handeln? Vermutlich nicht.

Etwas erdulden? Auch unwahrscheinlich und ebenfalls nichts unterlassen.

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Dies steht in § 267 StGB geschrieben, kannst du dir da durchlesen.

Vorliegen müssen

Täuschung im Rechtsverkehr

1. unechte Urkunde herstellt

oder

2. eine echte Urkunde verfälscht

oder

3. echte/unechte Urkunde gebraucht


Kannst du also aus dem Gesetz erkennen. In deinem Fall ist es die erste Variante. Du hast eine unechte Urkunde hergestellt, du musst dies allerdings auch gemacht haben um täuschen zu wollen. Auch das hast du. Es reicht das Wollen, du musst sie nicht wirklich gebrauchen.

Zudem erfüllst du die dritte Variante denn hier geht es um das gebrauchen. Auch das hast du getan, indem du ihr die vorgehalten hast.

Erfüllt sein muss nur eine der Varianten und zusätzlich muss es sich um eine Urkunde handeln und eine Täuschungsabsicht vorliegen.

Du merkst also, eine Urkundenfälschung geht schnell als man denkt. Aber wie gesagt man kann es im Gesetz nachlesen. ;)


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Du lieber Himmel, wenn man sich einige Antworten anguck wird einem einiges klar.

Aktives lesen beschreibt einen Prozess. Es beschreibt also nicht das lesen an sich. Was genau heißt das? Gemeint ist, dass an ein Buch, Text o.ä. in einer bestimmten Weise herangegangen wird.

Beispielsweise macht man sich Gedanken über den Buchtitel. Ein Buch mit dem Namen "Weltraum und seine Wunder" wird sich kaum mit den Tiefmeeren beschäftigen. Wenn man also schon einordnen kann in welche Richtung das gelesene geht, kann man sich auf das was man liest einstellen. Gleiches gilt für Überschriften usw.

Der Prozess des aktiven Lesens umfasst auch vor dem eigentlichen lesen fragen an den Text zu formulieren. Z.B. kann ich durch die lektüre etwas über Tiefmeere erfahren. Wenn der Text auf die zuvor formulierten Fragen keine Antworten liefert, dann sollte man das lesen meist abbrechen denn es dient nicht dem Zweck.

Dafür muss man sich also klar machen, welchen Zweck es haben soll etwas zu lesen. Dabei reicht nicht einfach: ich will mehr Wissen. Sondern beispielsweise die Frage: Können Korallen in der Tiefsee überleben? Der Zeck ist also eine bestimmte Frage zu beantworten. Oder man stellt den Zweck: Verstehen der Grundzusammenhänge von Tiefseen heraus.

Ein konkreter Zweck erleichtert das verstehen. Man schaut sich vielleicht noch den Autor an und fragt sich, kann der mir meine Frage wirklich beantworten. Beispielsweise schreibt er, dies ist mein Blog und ich schreibe hobbymäßig über Themen der Umwelt.

Das findet vor dem lesen statt. Dann kommt das lesen selber, hier streicht man sich wichtiges an. Macht sich Notizen und guckt vielleicht ob es weiterführende Literatur gibt.

Dann kommt die Nachbereitung, hier schaut man ob die Fragen aus der Vorbereitung während des Lesens beantwortet wurden. Ob sich neue Fragen ergeben haben. Ob der Zweck erreicht wurde weshalb man überhaupt angefangen hat zu lesen.

Ist das der Fall sollte man noch einmal für sich zusammenfassen und ggf. wiederholen.

Du merkst es ist nicht das einfache lesen, sondern ein Prozess der beschrieben wird. Kannst aber anhand der Antworten schon sehen, das dies vielen nicht bewusst ist oder sie nur zu glauben meinen was sich hinter dem Begriff versteckt.

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