Stand 19.05.17, 20.28Uhr
Ein Sprecher des NRW-Schulministeriums meinte dazu: „Die Prüfungsarbeit entspricht den fachlichen Vorgaben für den Unterricht, ist lehrplankonform und lösbar. Im Vorfeld hat es keine Problemanzeigen gegeben.“ Die Bewertungsvorgaben für die Korrektur der Prüfungsarbeiten ließen Lehrern aber „gewisse Spielräume“.
Das ist wohl ein schlechter Scherz,oder?