18-21
von der Zurückeroberung bis zum Keller
18-21
von der Zurückeroberung bis zum Keller
Es ist nicht schlimm das du geweint hast. Und es ist auch 'normal'. Du könntest geweint haben weil sie dir ins Gesicht geschlagen hat.
Strafbar ist das nicht, aber sie könnte ihren Job dadurch verlieren oder 'nur' eine Abmahnung bekommen.