Ein gesetzliches Verkaufsverbot für Raucherbedarfsartikel, die
keine Tabakwaren sind oder enthalten, existiert nicht. Dazu zählen
Pfeifen, Wasserpfeifen, Zigarettenhülsen und -blättchen, Dreh- und
Stopfgeräte, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie anderes Raucherzubehör.
Der BTWE rät dem Handel jedoch, auf den Verkauf von RBA an Kinder und
Jugendliche verzichtet. Speziell dann, wenn es sich um Produkte handelt,
die ausschließlich zum Rauchen genutzt werden können, sollte auf den
Verkauf an Jugendliche verzichtet werden, auch wenn es sich nicht um
einen Gesetzesverstoß handelt.

Auch beim Verkauf von Feuerzeugen oder Streichhölzern an Kinder und Jugendliche ist Vorsicht geboten.

Quelle: http://www.tabakwelt.de/cms/branchenthemen/jugendschutz.php#RBA

Also, kommt drauf an. Manche werden es dir verkaufen, manche nicht, kommt auf den Laden drauf an.

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