Hey Leute
und zwar habe ich eine Frage, die mich interessiert. Habe ein wenig recherchiert und der jüngste Artikel zu dem Thema war Anfang 2014.
Dort heißt es "Das Justizmindesterium sieht das Betrachten eines Streams als keine Vervielfältigung".
Das bedeutet doch: keine Vervielfältigung -> legal, oder?
Nun heißt es in dem Artikel aber weiter: "Die Rechtssprechung sollte aber höchstrichterlich geklärt werden und überlassem dies dem europäischen Gerichtshofe."
Das bedeutet wiederrum, dass das nur die Meinung des Justizministeriums ist, aber noch lange kein Recht. Da aber noch kein Rechtsspruch seitens des europäischen Gerichtshof erfolgt ist, bleibt es doch weiterhin eine Grauzone.
Sehe ich das richtig oder habe ich da etwas übersehen? mfg