Ich hatte gerade folgende Herausforderung: Ich habe den geprüften Wirtschaftsaasistenten und die Fachhochschulreife vor 2008 in Baden-Württemberg abgelegt und möchte nun die Anerkennung der Fachhochschulreife für NRW um mich bei der FOM einschreiben zu können.Um die Anerkennung der Fachhochschulreife in NRW zu erlangen benötigt es als Voraussetzung den Abschluss Wirtschaftsassistent UND Fachhochschulreife. Beim Kultusministerium Ba-Wü beantragt man dann eine Bestätigung des Abschlusses. Mit dieser Bestätigung, den beglaubigten Abschlüssen, einem Lebenslauf und dem Nachweis einer abgeschlossenen Berifsausbildung ODER einem nachgewiesenen Praktikum > 6 Monate ODER Hauptberuflicher Tätigkeit >2 Jahre kann man dann die Umschreibung/Anerkennung beantragen.Hätte ich nicht gedacht: ohne den Wirtschaftsassistent in Kombination mit der Fachhochschulreife wäre das nicht möglich gewesen. VG
Hallo mouschitza,
waren die Angler seit deiner Frage mal wieder auf deinem Grundstück?? Würde mich mal interessehalber interessieren :-)
Wichtige Frage dazu: wo genau (Bundesland) liegt dein Grundstück mit Wasserzugang??
Also erst mal an die ganzen Fragenbeantworter die eher raten als wissen - (nicht böse gemeint, aber was hilfts wenn man eine Frage mit "ich schätze oder vermute" beantwortet???
Fakt ist, die Lösung steht im Fischereigesetzt. In unserem Fischereigesetz in Brandenburg ist es geregelt in § 16
Zugang zu Gewässern
(1) Fischereiausübungsberechtigte und ihre Helfer sind befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schiffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. ABER: Die Befugnis nach Satz 1 erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile und gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen.
- Hier ist die Lösung doch schwarz auf weiß zu lesen: Wenn du ein Grundstück hast das irgendwo am Wasser liegt an welchem der Angler das Fischereiausübungsrecht besitzt kannst du nichts dagegen machen - er darf da an das Wasser und angeln! Hast du aber auf dem Grundstück dein Haus und es grenzt also unmittelbar an einen "Wohnbereich" - sprich es handelt sich um das selbe Gründstück mit Wasserzugang, auf dem auch dein Wohnhaus steht (oder ein Gewerbe) dann darf der Fichereiausübungsberechtigte dieses NICHT betreten.
(2) Die Fischereibehörde kann im Einzelfall das Betreten von Uferflächen und Anlagen in und an Gewässern einschränken oder verbieten, soweit dies im öffentlichen Interesse zum Schutz der Anlagen oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.
(3) Die Fischereibehörde kann dem Fischereiausübungsberechtigten ein Recht zum Betreten von Grundstücken gegen eine der Höhe nach festzusetzende Entschädigung des Grundstückseigentümers einräumen, soweit dies zur Ausübung des Fischereirechts erforderlich ist. Die Entschädigung geht zu Lasten des Begünstigten.
(4) Für Schäden, die durch die Ausübung des Betretungsrechts verursacht werden, haftet der Fischereiausübungsberechtigte.
Viele Grüße Dude
Eigentlich soll man Hackfleisch nicht in warmem Wasser auftauen. Denn dabei vermehren sich die Keime explosionsartig. Ich taue wenn dann im kalten Wasser auf - der Temperaturunterschied liegt dann bei Hackfleisch -18 und Wassser ca. + 8 Grad also ca. 26 Grad - das reicht um schneller aufzutauen. Machen soll man das zwar auch nicht - aber hab ich schon oft gemacht und lebe noch. Außderdem durchhitzt man das Hackfleisch ja auch komplett. Aber auf warmes Wasser würde ich eher verzichten.
Was auch geht - haut den kompletten Hackfleischklotz in die Pfanne mit etwas Öl - keine übertriebene Hitze, sondern direkt langsam durchbraten und oft wenden. Geht auch prima.
VG Dude