Wer muss Abschlag zahlen?
Eine geerbte Doppelhaushälfte soll verkauft werden, es gibt vier Erben (zwei Kinder Vaterseite, zwei Kinder Mutterseite). Alle vier sagen das das Erbe verkauft werden soll. Die Kinder der Mutterseite verlangen nun von den Kindern der Vaterseite einen Abschlag für im Gebäude verbleibende Einrichtung (Einbauküche ca. 13 Jahre alt und Badezimmereinrichtung Alibert, Schränke).
Ist das rechtens oder ist so ein Abschlag nicht eher vom zukünftigen Käufer zu fordern?
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