Hallo,

ich suche eine kompetente Antwort auf die folgende Frage / Sachverhalt:

Person A schuldet Person B Geld.

Da Person B seine Schulden trotz mehrfacher Aufforderung nicht zahlt und A sozusagen "an der Nase herumführt", äußert A auf seiner öffentlichen Profilseite eines sozialen Netzwerkes, daß Person B ihm Geld schulde und ihn seit geraumer Zeit hinhält.

Kann B sich gegen diese öffentliche Nennung wehren? Wenn ja, wie?

Viele Grüße

Sandra