Hallo
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich habe mich im Sommer von meinem Freund getrennt. Da dies in einem bösen Streit passierte, gibt es seit dem auch nicht mehr die Möglichkeit, miteinander zu reden.
Bei Ihm zu Hause hatte ich noch einige Sachen von mir (u.a. ein Handy und ein IPad). Beides hatte ich ihm zur Verfügung gestellt.
Nach der Trennung hatte ich ihn erst per Mail, dann per SMS und letztlich per Brief gebeten, mir die Sachen zurückzugeben. Leider ist das nicht passiert.
Daraufhin habe ich Strafantrag gegen ihn gestellt. Ich dachte, bevor ich (in erster Linie mir selber) Kosten verursache, versuche ich die Rückgabe auf diesem Wege zu erlangen.
Nach einiger Weile schrieb mir die Staatsanwaltschaft, mein Ex-Freund hätte ausgesagt, dass ich ihm das Handy geschenkt hätte; Für das IPad sollte ich einen Eigentumsnachweis nachreichen. Die Rechnung dafür hatte ich zum Glück noch und habe sie der Staatsanwaltschaft geschickt.
Diese schrieb weiter, dass (ich habe das Schreiben jetzt nicht zur Hand, deshalb nur sinngemäß) mein Strafantrag nach der bisherigen Aktenlage keine großé Aussicht auf Erfolg hätte.
Ich hatte bislang leider noch nicht die Zeit und Möglichkeit, mich mit meinem Anwalt in dieser Sache zusammenzusetzen (werde ich aber zeitnah machen, wenn dieser wieder erreichbar ist)
Meine Frage st jetzt, ob es tatsächlich so einfach ist, das Eigentum anderer einzubehalten und dabei straffrei auszuegehen? Oder hat die Staatsanwaltschaft - auf deutsch gesagt - einfach keine große Lust?
Es kann doch nicht sein, dass man jemanden etwas leiht und dann nicht zurückbekommt oder nichts dagegen machen kann, weil mann vielleicht keinen Zeugen o.. hat!?! Wer achtet schon auf Zeugen, wenn er seinem Freund/Partner etwas leihweise überlässt???
Wie ist eure Meinung dazu? Bzw. habt ihr vielleicht einen Tip, was man der Staatsanwaltschaft erwidern könnte?
Liebe Grüße
Sandra