Seit 10.000 Jahren oder länger gilt auf der ganzen Welt das Gastrecht welches besagt dass ein Gast Versorgung und Schutz bekommt soweit nötig. Vergeht sich der Gast aber vorsätzlich gegen die Gesetze des Landes in dem er zu Gast ist wird er "vogelfrei". Aber wir Deutschen wissen es ja mal wieder besser, am deutschen Wesen soll wieder die Welt genesen. Bei uns haben auch Verbrecher jeder Couleur von überall her ein gutes Leben.
Bis 2016 hat in Deutschland gegolten dass eine Straftat mit einem Strafmaß bis zu 2 Jahren nicht auf den Asylantrag angerechnet wurde. Das ist unentschuldbar.