Natürlich kommt es auch auf Menge und Art an, aber:

Kartoffelchips:

Bei der Herstellung entstehen in der Maillard-Reaktion relativ hohe Mengen Acrylamid, das im Verdacht steht, krebserregend zu sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kartoffelchips

Zu Anfang des 19. Jahrhunderts wurde Schokolade in Apotheken als Stärkungsmittel verkauft.[13] Es gibt keine Hinweise, dass Schokolade körperlich abhängig oder süchtig machen könnte.[14][15] Auch die Hinweise auf stimmungsfördernde Effekte verschiedener Inhaltsstoffe der Schokolade[16] reichen nicht aus, um den Effekt zu erklären,[15] so dass auch psychische Ursachen berücksichtigt werden müssen.[17]

https://de.wikipedia.org/wiki/Schokolade#Schokolade_und_Gesundheit

Ich würd sagen, Chips sind ungesünder.

Zudem heißt es ja bekanntlich "Schokolade macht glücklich." ;)

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Hallo.

Ja, du kannst kündigen.

Arbeitsvertrag ist Arbeitsvertrag, egal ob vorläufig oder nicht.

Allerdings gibt es Fristen:

1. Gesetzliche Fristen.

Kündigungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 622 geregelt. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten einheitliche Fristen. Die Grundkündigungsfrist - die sowohl bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber als auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer einzuhalten ist - für beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Frist bleibt in der Regel für den Arbeitnehmer immer gleich lang. Lediglich für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.

Während einer vereinbarten Probezeit - längstens für die Dauer von sechs Monaten - beträgt die Kündigungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung aus § 622 Abs.3 BGB 2 Wochen.

https://www.arbeitnehmer-kuendigung.de/kuendigungsfrist.php

Und beim nächsten Arbeitgeber am Besten immer ehrich sein.

Lg und viel Glück weiterhin.

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