Hey du,

das Problem hatte ich mit meinem Kleinen auch, der hat gespielt und gegessen, wir waren Gassi, sind zurück in die Wohnung und prompt hat er reingemacht...

Also ich hab ihn halt immer geschumpfen wenn er reingemacht hat und wenn er ausversehen draußen mal gemacht hat, hab ich ihn gelobt als sei es das tollste der Welt das ein Hund machen kann. Hab ihm Leckerlies gegeben und gestreichelt, das hat er dann relativ schnell gelernt..

Was bei mir war: Er hat an der Leine kein Pipi gemacht, also versuch mal ihn abzuleinen, wenn er auf ner Wiese steht, vlt klappt es dann :)

Viel Erfolg :))

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Warum in Gottes Namen konsultiert (:-D) sie dich und geht nicht sofort zum Frauenarzt um sich die Pille danach zu holen? Absolut unverständlich für mich...

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Ich glaub irgendwann ist es bei jedem Jungen so... Mach dich rar ;)

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Also das mir dem Versehen kommt richtig doof, das kannst du nicht bringen.

Habt ihr gemeinsame Lehrer? Dann könntest ihm schreiben dass er ja über dir ist und ob er noch seine alten Arbeiten hat oder dir welche besorgen kann. Dann könnt ihr euch praktischerweise auch gleich treffen ;)

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Nein, das stimmt nicht... Ich hab gleich mit 8 Stunden angefangen und das war kein Problem.

ich empfehle dir aber auf jeden Fall luftdurchlässige, sind angenehmer zu tragen und besser für die Augen, auch wenn etwas teurer.

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Pizzageschmack gibt es jetzt wieder... Die Markteinführung in Deutschland startet bald und wenn ich Glück habe gibt es Fornetti ab 2013 bei mir zu kaufen :-))) In nem rumänischen Laden findest die übrigens sicher nicht :-P

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Hallo,

da du ja noch studierst und den BSV schon 2005 abgeschlossen hast, bekommst du eine Förderung vom Staat, wenn du 45 € p.a. einzahlst. Wenn du diese dazu zählst, dann ist die Rendite ja gar nicht mal so schlecht.

Du kannst den BSV natürlich kündigen, dann verlierst du aber die Prämien und die können glaub vom Zins noch was abziehen. Wenn du darauf bestehst, dann muss die Bausparkasse dir das Geld auszahlen. Ich würde es jedoch liegen lassen und monatlich weiter ansparen, wenn ich das Geld nicht dringen bräuchte.

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also ich find das klingt gar nicht so schlecht, würde nur trotzdem durch dennoch ersetzen..

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Hallo,

das ist schwer von hier aus zu helfen. Wenn das jetzt echt seit ein paar Tagen ist, dann würde ich auf alle Fälle zum Arzt gehen und sie mal durchchecken lassen. Bei "normalen" Magenschmerzen helfen oft Cola und Brezel/Salzstangen, aber wenn das jetzt schon so lang geht, dann würde ich auf jeden Fall zum Arzt gehen.

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Hm... Nach meiner Ansicht geht es da um ein (Ex-)Paar. Vielleicht denkt er, dass sie nicht ohne ihn kann und deshalb will sie, dass er von seinem hohen Roß runterkommt, also wieder zurück auf den Boden der Tatsachen und zusieht, wie sie einfach davon geht und ihm zeigt, dass sie ihn nicht braucht (dreht sich nicht um nach ihm) und auch ohne ihn glücklich wird!?

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Im Allgemeinen sind die Lebenshaltungskosten in der Schweiz viel teurer als bei uns.

Was sich oft lohnt ist in Deutschland zu wohnen und in der Schweiz zu arbeiten. Als Arbeitnehmer in der Schweiz bekommst du wie gesagt mehr raus, zahlst hier in Deutschland aber weniger für den Lebensunterhalt. Und der CHF-Kurs würde dir momentan ja auch zu Gute kommen.

Für welche Region brauchst du denn genau die Mietpreise?

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Also ich habe auch keinen Kundenkontakt aber bei mir würde das im Büro nicht gehen. Was haben die anderen Frauen denn so an bei dir im Geschäft?

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Also zunächst kommt es an, was dein Vater für Konten hatte.

  1. Er hatte Einzelkonten, die nur auf ihn alleine gelautet hat, es wurden keine Vollmachten erteilt: Das Konto ist grundsätzlich für Verfügungen gesperrt, es werden lediglich Bestattungskosten und Kosten für Erhalt des Erbes zugelassen.

  2. Dein Vater hatte ein Einzelkonto, seine Frau die Vollmacht über den Tod hinaus: Die Bank lässt dann Verfügungen seiner Frau zu.

  3. Die beiden hatten ein Gemeinschaftskonto. 3.1 UND-Konto: Das Konto wird erstmal für Verfügungen gesperrt. Nur die Verfügungen für den normalen Lebensunterhalt werden zugelassen. 3.2 ODER-Konto: Die Frau kann weiterhin frei verfügen

Sobald das Guthaben deines Vaters 2.500 € übersteigt, macht die Bank eine Meldung ans Erbschaftssteuerfinanzamt in der die Kontostände zum Todestag um 0.00 Uhr aufgeführt sind. Bei der Berechnung deines Anteils werden dann genau diese Kontostände herangezogen (abzgl. Nachlassverbindlichkeiten usw.), es spielt also keine Rolle, ob die Frau einen Teil abgehoben hat.

Ob die Ehefrau Sachwerte veräußert wist du wahrscheinlich nicht nachweisen können. Es ist schwer nachzuweisen, was davor da war und was nun verkauft wurde.

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