Anwälte/innen stellen soetwas wie "Mietmäuler" dar, derer man sich zur Interessenswahrnehmung und -durchsetzung bedient.
Es besteht - gewöhnlich - ein Wissensvorsprung bzgl. rechtlicher Erfordernisse, Abläufe, usw. der auf Personen - ohne diesen Kenntnis- und Erfahrungshintergrund, - dafür aber mit einem Gefüge zumeist gefestigter (Fehl-)Vorstellungen, wie "etwas rechtliches" abzulaufen habe, emotionale Auswirkung zeigt.
Ähnliches gilt für Schufa-Einträge.
Wer unterzieht sich denn schon der Recherche herauszufinden, welche Voraussetzungen für Einträge bei solchen Organisationen erforderlich sind?
Man kann sich in Foren darüber emotional "auskot zen" oder möglichst emotionslos die objektiv erforderlichen, rechtlichen Maßnahmen einleiten (lassen).
Ob durch die in Rede stehende Anwältin Straftatbestände verwirklicht wurden bzw. werden, ist durch die Staatsanwaltschaft zu ermitteln und ggfls. durch die Gerichte zu entscheiden und abzuurteilen.
Ob und welche zivilrechtlichen Ansprüche u.U. gegen die Anwältin - mit Aussicht auf Erfolg - geltend gemacht werden können, ist weder aus der Frage noch aus den Links erkennbar.
Von Kammern sollte man nie viel erwarten, gleichgültig, um welche Berufsgruppeninteressenvertretung es sich konkret handelt.
Geht der Fragesteller davon aus, betrogen worden zu sein, sollte er Strafanzeige erstatten.
Seine zivilrechtlichen (Gegen-)Ansprüche möge er betreiben (lassen).
Alles andere erbringt keine Ergebnisse.
Die "Bestätigung von der RAK, dass es sich um betrügerische Machenschaften der Anwältin handele" mag der Fragesteller noch belegen.
Gerade die RAK - als Interessenvertretung ihrer Mitglieder - überläßt diese Beurteilung den zuständigen Gerichten und sattelt auf deren Verurteilungen auf.
Die RAK befasst sich ausschließlich mit dem Berufsrecht, dem sog. "Standesrecht", auch und gerade vor dem Hintergrund vorgetragener Beschwerden.