Hallo,
ich habe mein Fahrzeug zur Reparatur in eine freie Werkstatt gegeben. Die Werkstatt befindet sich auf einem öffentlichen Privatgelände wo mehrere Firmen ansässig sind. Die Fahrzeuge werden vor der Werkstatt auf dem öffentlichen Gelände abgestellt.
Die Reparaturen wurden an einem Montag abgeschlossen, aus persönlichen Gründen konnte ich das Fahrzeug erst am Mittwoch abholen, wo mich auch die Werkstatt anrief, dass mein Auto gestohlen wurde.
Die Täter sind in der Nacht von Dienstag zu Mittwoch in die Werkstatt eingebrochen und haben dort den Fahrzeugschlüssel entwendet und sind mit dem Auto, welches sich vor der Werkstatt befand, losgefahren.
Mein Fahrzeug wurde mit einem wirtschaftlichen Totalschaden aufgefunden. Der mir verursachte Schaden wurde von meiner Versicherung reguliert. Jetzt kommt aber die Werkstatt und fordert die Begleichung der Reparaturkosten. Die Werkstatt selber sagt sie sind nur bis Fertigstellung der Reparatur dafür Haftungspflichtig.
Wer trägt denn nun die Kosten? Ich alleine oder wessen Versicherung? Klar ich bin Auftraggeber, aber habe mein Fahrzeug nicht von der Werkstatt übergeben bekommen und hatte keinen Nutzen von der Reparatur. Durch den Totalschaden ist es wie als wäre mein Fahrzeug niemals aufgefunden worden...