Ich würde an deiner Stelle mit meinen Eltern darüber sprechen und ihnen sagen, dass mein Lehrer mich zwingt Druckschrift zu schreiben.
Das könntest du nämlich einklagen (!nur wenn es dich stört und du findest, deine Persönlichkeitsrechte werden dadurch verletzt!). Denn laut dem SchulG darf dein Lehrer dir NUR Dinge empfehlen (insbesondere was er als für dich einfach durchzuführene Maßnahme empfindet), aber darf dich nicht zwingen etwas zu machen, was du entweder nicht/nur schwer kannst oder aus irgendeinem gesundheitlich Grund (z.B Herzfehler etc.) nicht durchführen darfst.
Jetzt musst du entscheiden, ob du ihn wegen Erniedrigung der Persönlichkeitsrechte verklagst oder deine Eltern mit ihm sprechen und deinem Lehrer sagen, dass sie dies nicht in Ordnung finden.

Viel Glück

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Ich glaube das mit ,, sprachlich" die Ausdrucksweise und Wortwahl des/der Dichter/in gemeint ist.
Tut mir leid wenn ich dir nicht weiterhelfen konnte.

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