Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten.
Bei der FSK-Einstufung handelt es sich um, wie der Name sagt, eine Freiwillige SelbstKontrolle. Daran halten sich die Händler, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Erwirbt ein Erziehungsberechtigter das Spiel und gibt es an sein Kind weiter ist das zunächst nicht maßgebend.
Anders als die anderen Antworten würde ich den Sachverhalt nicht so einfach beurteilen. Streitpotential ist hier nur zu genügen gegeben:
Mal angenommen Max bekommt durch das Spielen einen psychischen "Knacks". Dann befinden wir uns sehr schnell im Bereich der Gesundheitsschädigung. Fahrlässigkeit der Eltern von Peter liegt auch nicht allzufern.
Würde mich hier nicht auf Strafbarkeit oder Unschuld festlegen.