Ja, man wird behandelt.

Die Kosten werden in Rechnung gestellt. Wenn Sie bei demjenigen nicht eingetrieben werden koennen, duerfte Sozialamt bezahlen zunaechst...

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Nein, kann sein, dass er unnötig Schwierigkeiten kriegt. Die Polizei sollte man moeglichst nie rufen.

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Wenn du was Beleidigendes schreibst, kann das eine Beleidigung, 185Stgb sein.

Wird aber sicher eingestellt, ausser er ist Polizist. Fuer die gibt es bei uns ein eigenes System.

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Du musst nur auf die Antragsstelle des naechsten Arbeitsgerichts gehen, mit den Nachweisen, die du hast. Der Mensch dort wird eine Klage fuer Dich verfassen....

Normalerweise werden die verurteilt und zahlen deshalb eher gleich.

Du kannst auch zum Anwalt, aber fuer das Geld lohnt es sich nicht.

Verlang das Geld in voller hoehe, wenn du das gearbeitet hast...

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Hast du Schmerzen, die du wegbringen willst, oder willst du einen euphorisierenden Effekt erreichen.?

Fuer beides brauchst du einen moeglichst konstanten Spiegel, d. h. d'u Muesstest mindestens 2-3x pro Tag 50mg nehmen. Kannst wegen Schmerzen bis zu einer Hoechstdosis von 400mg bei Retardpraeparaten pro Tag steigern. Allerdings solltest du das nicht allzu lange machen, da das Medikament Abhaengig macht, kann auch nur schrittweise wieder runtergefahren werden....

Euphorisierung ist natuerlich kein legitime Zweck. Da gibts auch besseres.

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Es ist in der Tat nicht einfach hier einen Wert zu nennen, da nicht unerhebliche Gegenregulationsmechanismen zur Verfuegung stehen und der Betroffene auch Glucose zu sich nehmen koennte.

Vorausgesetzt derjenige nimmt nichts zu sich und befindet sich schon am unteren Ende des Blutzuckernormwerts, also ca 70mg/dl.so duerfte es bereits bei niedrigen Insulinmengen zu Problemen kommen. Es haengt natuerlich entscheidend davon ab, wieviel Reserven noch in der Leber vorhanden sind.

Aber auch bei Werten von 120mg/dl droht bei 20Einheiten Insulin ein hypoglykaemisches Koma.

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Alles haent davon ab, zu wem du es gesagt hast. Wird bei jedem bei Anzeige von der Staatsanwaltschaft bereits eingestellt, ausser du hast es zu einem Polizisten gesagt, die muesen auch nichts beweisen und koennen alles behaupten, luegen vor Gericht. Da kriegst ne Verurteilung bzw Strafbefehl, brauchst bei Widerspruch einen Staranwalt.

Das ist Realitaet in dièsem Land und hat mit Gleichheit vor dem Gesetz nichts zu tun.

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Hoer auf mit Diaet und versuch gesund zu essen....

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Ich hoffe, die haben deine Wohnung nicht deshalb durchsucht, weil du den Schlagring benutzt hast und um Dir das nachzuweisen. In diesem Falle kaeme in der Tat nur eine Freiheitsstrafe in Betracht.

SIE muessen aus irgendeinem Grund ja immerhin einen Durchsuchungsbefehl erwirkt haben. Dann hoffen sie wohl Beweise für eine Straftat zu finden.

Bereits der Besitz des Schlagrings ist eine Straftat fuer die es, wenn du ihn nicht nachweisbar benutzt hast, eine Geldstrafe infrage kommt, da die Vorstrafen nicht einschlägig sind.

Mit gutem Strafverteidiger kann man das Verfahren auch zur Einstellung bringen und Verurteilung vermeiden.

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Polizistenhasser

Muessen wohl Polizisten Hasser sein.....

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Es wird ein Verfahren eröffnet. Sie werden versuchen dich anzuklagen und natuerlich zu verurteilen.

Wenn es das erste Mal ist, kommst mit einer Bewaehrung oder Geldstrafe weg.

Bei gutem Anwalt vielleicht auch Einstellung gegen Geldauflage nach 153a. Oder sogar ohne.....

Die sind aber schwer zu kriegen und relativ teuer.

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Denkst du, das kann hier einer loesen?

Wir haetten besser die DDR mal weiterexistieren lassen, trotz Stasi und nach derwende waere es auch ohne gegangen...

Da haetts sowas nicht gegeben....

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